Ich verstehe das Problem nicht. Du hast widerrufen (und von der
Kommunikation dazu hoffentlich Screenshots oder dergleichen). Du hast
nichts bezahlt. Also würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Wenn
der VK noch Diskussionsbedarf zeigen sollte, k...
@sunrise1605 schrieb:@dpr812 schrieb:V kann sich IMO relativ entspannt
zurücklehnen, bis K das Vorliegen des Defekts schon bei Gefahrübergang
nachweist. Wo steht geschrieben, dass der K das "nachweisen" muss?Im
BGB. Nun hat also der Plattformbetreibe...
@sunrise1605 schrieb: Meiner Meinung nach betrifft der Gefahrenübergang
eben die Gefahr des Untergangs (so heißt es glaub ich richtig), also des
Verlustes Nö. Verschlechterung und Verlust. Wer weiß denn, ob der K
nicht einfach einen Mangel behauptet,...