29-01-2024 11:50
bei "Rechtliche Informationen des Verkäufers" steht: Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. In der Artikelbeschreibung steht: Die Ware unterliegt der Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz. Ist das legal?
Ich habe teure Felgen gekauft, der Lieferant hat eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, das möchte ich nicht akzeptieren, habe ich da Recht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09-02-2024 13:58
Hallo @arubahorn! Wie ich feststelle, wurde auf die von dir geschilderte Situation unsererseits noch gar nicht eingegangen, dafür entschuldige ich mich und bedanke mich bei @petersmodellbahnstuebchen fürs Aufmerksam machen.
Es ist nachvollziehbar, dass dich der Vorfall ärgert und du aufgrund einer falsch getroffenen Einstellung deines Verkäufers die erhoffte Rechnung mit separater Ausweisung der Mehrwertsteuer nicht erhalten hast.
Wir kümmern uns darum, deine*n Verkäufer*in darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Angaben in der Artikelbeschreibung von denen in den "Rechtliche Informationen des Verkäufers" unterscheiden und das zu Problemen führen kann. Sollte dir das in Zukunft nochmals passieren, kann eine Rückgabe angefragt werden - Widerrufsrecht beim Kauf von gewerblichen Verkäufern.
Liebe Grüße
Miriam
29-01-2024 11:59
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_3a.html
Dann müsste es eine "Teilmehrwertsteuer" sein. Machen aber Viele falsch. Hast du es nicht vorher gelesen?
29-01-2024 12:23 - bearbeitet 29-01-2024 12:25
Moin @daduc_345
in Deinem Link zum Rechtsportal ist das korrekt beschrieben:
Wenn ich allerdings mein Konto aufrufe,
steht neben dem Häkchen nur, daß die UST-ID auf den Rechnungen ausgewiesen und nicht die Umsatzsteuer. Das Ergebnis auf der Artikelseite sieht dann allerdings wir folgt aus:
Oben steht mein eigener Text, daß die UST nicht ausgewiesen wird, unten der Text von Ebay, daß diese ausgewiesen wird.
Da hat Ebay wahrscheinlich in der Vergangenheit etwas herumgebastelt und / oder verschoben mit Konsequenzen für die Verkäufer, ohne jemanden zu informieren.
Vielleicht kann uns nina@ebay hier mal weiterhelfen, warum das so ist. Wieso erscheint der markierte Text, wenn ich nur meine Umsatzsteuer-ID anzeigen möchte??
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
29-01-2024 13:30
Hallo, bei welchem Artikel ist das? Finde ich nicht, in versch. Kategorien nachgesehen, am PC! Das wäre ja widersprüchlich im selben Kasten und geschäftsschädigend?
29-01-2024 13:56
Moin @daduc_345
das wäre bei mir bei jedem Artikel, wenn ich den Haken bei "UST-ID auf Rechnungen ausweisen" setze. Dann steht in jedem Artikel, daß ich die UST ausweise. So habe ich es gestern ausprobiert und den Haken natürlich sofort wieder rausgenommen.
Vielleicht kann das mal jemand vom community-team@ebay prüfen lassen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
29-01-2024 14:06
Ah, verstanden. Dann hat oben genannter Vk die Einstellungen nicht richtig, "der Verkäufer ist für das Angebot verantwortlich, oder so".😯
29-01-2024 14:09
@petersmodellbahnstuebchen Hey. 🙂 Ich habe das mal an unsere Fachabteilung zur Prüfung weitergeleitet. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, melde ich mich hier umgehend wieder bei dir.
Liebe Grüße,
Nina
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29-01-2024 14:44
@petersmodellbahnstuebchen Ich habe eine Rückmeldung von unserer Fachabteilung erhalten. Die Anzeige, wenn man das Häkchen bei "USt. IDNr. auf den Rechnungen ausweisen" setzt, ist korrekt. Viele Verkäufer unterliegen nicht der Differenzbesteuerung und müssen den Haken dort setzen.
Liebe Grüße,
Nina
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29-01-2024 15:09
Moin nina@ebay
danke für die Rückmeldung. Wenn dem so ist, sollte aber der Text umbenannt werden
von: "USt.-IdNr. auf Rechnungen ausweisen"
in: "USt.-IdNr. und MWST auf Rechnungen ausweisen" oder nur "MWST auf Rechnungen ausweisen"
So ist es auch in Eurem Rechtsportal beschrieben.
So wie es jetzt ist, erwartet niemand, daß beim Setzen des Hakens plötzlich in den rechtlichen Informationen des Verkäufers steht, daß die MWST auf Rechnungen ausgewiesen wird.
Die jetzige Lösung sorgt nur für Missverständnisse (siehe den Ausgangsbeitrag des TE) und möglicherweise Abmahnungen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
09-02-2024 10:11
Hallo @petersmodellbahnstuebchen! An dieser Stelle darf ich dir mitteilen, dass sich unsere Rechtsabteilung gemeinsam mit zuständigen Teams derzeit mit deinem Vorschlag beschäftigt und eine Anpassung prüft.
Danke für den wertvollen Beitrag und die tolle Aufbereitung! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
09-02-2024 11:44
Moin miriam@ebay
danke für das Feedback. Ich selbst habe natürlich den Haken bei USt-ID anzeigen sofort rausgenommen.
Vielleicht solltet ihr auch mal Kontakt zu @arubahorn und seinem Verkäufer aufnehmen, um das Missverständnis (wenn es denn eins ist) auszuräumen. Ich wäre als Käufer natürlich auch sauer, wenn ich einen teuren Artikel kaufe und dann eine Rechnung ohne MWST erhalte, obwohl es in den rechtlichen Infos des Verkäufers steht.
Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende
Peter
09-02-2024 13:58
Hallo @arubahorn! Wie ich feststelle, wurde auf die von dir geschilderte Situation unsererseits noch gar nicht eingegangen, dafür entschuldige ich mich und bedanke mich bei @petersmodellbahnstuebchen fürs Aufmerksam machen.
Es ist nachvollziehbar, dass dich der Vorfall ärgert und du aufgrund einer falsch getroffenen Einstellung deines Verkäufers die erhoffte Rechnung mit separater Ausweisung der Mehrwertsteuer nicht erhalten hast.
Wir kümmern uns darum, deine*n Verkäufer*in darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Angaben in der Artikelbeschreibung von denen in den "Rechtliche Informationen des Verkäufers" unterscheiden und das zu Problemen führen kann. Sollte dir das in Zukunft nochmals passieren, kann eine Rückgabe angefragt werden - Widerrufsrecht beim Kauf von gewerblichen Verkäufern.
Liebe Grüße
Miriam
am 09-02-2024 14:21 - zuletzt bearbeitet am 09-02-2024 15:16 von kh-marina
Hallo Miriam,
dass man den Verkäufer drauf aufmerksam macht bringt mir nichts.
Ich möchte in meinem Fall eine Rechnung vom Verkäufer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, notfalls mit rechtlichen Schritten.
Eigentlich möchte ich hierbei eine Unterstützung von ebay.
Bitte melden Sie sich deshalb bei mir.
Grüße
Arno
am 09-02-2024 14:23 - zuletzt bearbeitet am 09-02-2024 15:16 von kh-marina
Hallo Miriam,
dass man den Verkäufer drauf aufmerksam macht bringt mir nichts.
Ich möchte in meinem Fall eine Rechnung vom Verkäufer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, notfalls mit rechtlichen Schritten.
Eigentlich möchte ich hierbei eine Unterstützung von ebay.
Bitte melden Sie sich deshalb bei mir.
Grüße
Arno
09-02-2024 15:50
Hallo @arubahorn! Ja, es ist ärgerlich, dass es im konkreten Angebot widersprüchliche Angaben gab, das verstehe ich. Meistens ist dies ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt, der in Einzelfällen, wie hier auch mal relevant werden kann.
Die steuerliche Veranlagung wird der*die Verkäufer*in nicht ändern und es kann ja keine inhaltlich falsche Rechnung für dich ausgestellt werden. Realistisch wird dir nur die Möglichkeit bleiben, dich damit abzufinden oder eine Rückgabe anzufragen (auch wenn du dich bereits außerhalb der Rückgabefrist befindest).
Wir von eBay können dir in dieser Situation leider nicht helfen und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Aus diesem Grund kann ich dir nur empfehlen, dich hinsichtlich deiner Möglichkeiten an eine fachkundige Rechtsberatungsstelle zu wenden.
Liebe Grüße
Miriam
29-02-2024 10:43
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin nina@ebay
danke für die Rückmeldung. Wenn dem so ist, sollte aber der Text umbenannt werden
von: "USt.-IdNr. auf Rechnungen ausweisen"
in: "USt.-IdNr. und MWST auf Rechnungen ausweisen" oder nur "MWST auf Rechnungen ausweisen"
So ist es auch in Eurem Rechtsportal beschrieben.
So wie es jetzt ist, erwartet niemand, daß beim Setzen des Hakens plötzlich in den rechtlichen Informationen des Verkäufers steht, daß die MWST auf Rechnungen ausgewiesen wird.
Die jetzige Lösung sorgt nur für Missverständnisse (siehe den Ausgangsbeitrag des TE) und möglicherweise Abmahnungen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Hallo @petersmodellbahnstuebchen! Ein kurzes Update dazu meinerseits: Inzwischen wurde dein Vorschlag umgesetzt, schau mal:
Die Produkt-Teams bedanken sich bei dir für den wertvollen Input 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
29-02-2024 11:06
Moin miriam@ebay
das ist ja mal eine gute Nachricht😊
Besten Dank und liebe Grüße von der Ostsee
Peter
26-04-2024 06:56
Eigentlich kann man sich bei dem Thema nur an die Handlungsempfehlung halten.
Wer im Verkauf Waren mit „ausgewiesener Mehrwertsteuer“ UND „Differenzbesteuerung“ verkauft, sollte den Haken zur Mehrwertsteuer herausnehmen.
Dafür sollte dann in der Artikelbeschreibung für jeden Artikel der Hinweis erfolgen, wie die Rechnung gestaltet ist.
Problematisch ist dann wieder, dass Variante
a.) einige Käufer Artikelbeschreibung nicht zu Ende lesen
b.) Artikelbeschreibungen in der App (als Standard) ausgeblendet werden
Der VK hat in diesem Fall explizit auf die Anwendung der Differenzbesteuerung in dem Fall hingewiesen.
Etwas anderes wäre es, wenn der VK für ALLE Produkte den Haken (Mehrwertsteuer) gesetzt hat, aber tatsächlich immer nur differenzbesteuert verkauft. Das wäre dann wettbewerbsrechtlich auch abmahnfähig.
26-04-2024 09:50
Ich schließe hier einmal ab, da das eigentliche Problem ja gelöst worden ist. Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Lieben Gruß,
Steffi
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