05-04-2024 20:17
Hallo, nachdem ich einen Händler negativ bewertet hatte,weil er am letzten Liefertag noch nicht einmal die Ware verschickt hatte bekam ich eine Mail von seinen Anwalt ich solle die ungerechtfertigte Bewertung zurücknehmen oder ich müsse wenn er tätig werden sollte 361 Euro Gebühr zahlen. Die Bewertung ist in meinen Augen gerechtfertigt . Was tun?
06-04-2024 09:49
Hallo @holgerxxx19,
es tut mir leid, wie dein Verkäufer auf deine Bewertung reagiert und du ein Schreiben von seinem Anwalt erhalten hast. Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass diese Situation nicht einfach ist. Dein Bewertungskommentar verstößt nicht gegen unsere eBay-Grundsätze.
Bitte hab Verständnis dafür, dass eBay als Betreiber eines Online-Marktplatzes keine Rechtsauskünfte geben darf. Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur von Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Für eine detaillierte Prüfung deiner rechtlichen Möglichkeiten, wende dich bitte an eine Rechtsberatungsstelle.
Sollte dein Verkäufer dich bzgl. deiner Bewertung erpresst haben, was ich bisher noch nicht rausgelesen habe, gib mir bitte kurz Bescheid.
Was unter "Bewertungserpressung" zu verstehen ist.
Es ist Verkäufern untersagt, Käufer zur Abgabe einer positiven Bewertung zu drängen. Verkäufer dürfen von Käufern nicht verlangen, bestimmte Maßnahmen in Zusammenhang mit Bewertungen zu ergreifen, bevor sie gekaufte Artikel erhalten, und dürfen z.B. nicht damit drohen, den Versand von gekauften Artikeln zu verzögern, bis der Käufer eine positive Bewertung und hohe Punkte bei der detaillierten Verkäuferbewertung abgibt. Verkäufer dürfen weder Rückerstattungen noch andere finanzielle Entschädigungen oder zusätzliche Artikel bzw. Leistungen anbieten, die gar nicht Teil des ursprünglichen Angebots waren, um den Käufer damit dazu zu bewegen, eine bestimmte Bewertung abzugeben oder eine negative oder neutrale Bewertung zu ändern.
Sollte noch etwas unklar sein, schreib mir gerne.
Ich wünsche dir einen schönen Samstag und ganz liebe Grüße
Anna
06-04-2024 09:08
Hallo anna_s@ebay hier bitte auch mal schauen, da dreht ein Händler wegen einer schlechten Bewertung etwas auf.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
05-04-2024 23:30
29 bearbeitete Bewertungen in diesen Monat waren dann wohl solche gleiche Fälle wie meiner. Die neutralen Bewertungen hatte ich nicht gelesen.Ich hab nicht vor meine Bewertung zu ändern,da sie ja der Wahrheit entspricht. Die email von den Anwalt ist schon nicht ohne, richtig bedrohend und einschüchternd gewesen. Evt. könnte sich ebay ja mal da einschalten und dem grossen Handler mal auf die Finger klopfen.
05-04-2024 22:42
Hallo @holgerxxx19
wenn der Text der Wahrheit entspricht, dann lasse ihn drohen.
Er stellt Forderungen, dies darf jeder und muß die Berechtigung beweisen.
Letzteres kann er mit Sicherheit nicht.
An mir würde der sich die Zähne ausbeißen.
Vielleicht kann sich morgen jemand von der Forenbetreuung mit dem VK beschäftigen.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
05-04-2024 22:39
Email-Postfach
05-04-2024 20:52
Ich hätte dort erst garnicht bestellt! Hast du denn die Bewertungen nicht gesehen?
Du kannst jetzt nur warten ob der Anwalt tatsächlich tätig wird denn du kannst die Bewertung nicht mehr ändern und der Verkäufer kann dir vermutlich keine Anfrage auf Bewertungsänderung senden, da er bereits 29 bearbeitete Bewertungen hat.
05-04-2024 20:34
Hallo @holgerxxx19 ,
die Mail kam in dein Email-Postfach oder kam sie in dein Ebay-Potsfach ?