am 22-11-2023 19:45 - zuletzt bearbeitet am 22-11-2023 19:51 von kh-sandra
Ich habe im Oktober ein neues und ungeöffnetes iphone verkauft. Verkaufsanzeige war deutlich, keine Gewährleistung. Käufer verlangte eine Rechnung, obwohl dies nie in meiner Anzeige stand. eBay forderte mich auf, das Handy zurückzunehmen. Nachdem ich dies ablehnte, schickt eBay ungefragt ein Rücksendeetikett an den Käufer. Bucht von meinem Konto ab, das ich aber widerrief. Handy war falsch adressiert. Ich teilte dem Käufer 2x die richtige Adresse mit und trotzdem an die falsche Adresse verschickt. Die eBay-ChatBots am Telefon wiederholten immer den gleichen Unsinn, Ware sei verschickt. Ob es ankam, war denen egal. Das wird denen so beigebracht. Wenig wissen, wenig anstellen. Je weniger Skills, desto angenehmer für eBay.
Nun versuchte eBay zudem widerrechtlich das Geld von meinem Konto abzubuchen, das sie dem Käufer überwiesen haben. Somit hat der Käufer sowohl das Geld als auch das Handy. eBay sei dank.
Nun habe ich einen Fachanwalt für eBay-Streitigkeiten eingeschaltet und werde eBay sowie den Käufer wegen versuchten Betruges und ungerechtfertigter Bereicherung verklagen.
Wieviele derartiger Fälle gibt es eu Euch?
22-11-2023 20:09 - bearbeitet 22-11-2023 20:10
Hat man schon öfter hier gelesen. Finde ich gut, wenn du alles versuchst, geht ja auch nicht um wenig.
eBay hat dem Käufer ein Rücksendeetikett gestellt mit einer falschen Lieferadresse?
Es gibt ja mehrere hinterlegte Adressen:
https://www.ebay.de/help/account/changing-account-settings/aktualisieren-sie-ihre-personenbezogenen-...
Kannst das Etikett einsehen?
22-11-2023 20:46 - bearbeitet 22-11-2023 20:48
Wie schaut es aus, @ichheld_1 ?
Irgendwelche Auffälligkeiten in Ihren Adressen zu finden, wie @daduc_345 anmerkte?
Es soll Mitglieder geben, die die Adresspflege als eher nebensächlich ansehen, auch nach einem Umzug.
Ihre Adressen können nur Sie unter folgendem Link in Ihrem Mitgliedskonto einsehen:
Einstellungen: Adressen (ebay.de)
Ansonsten, wie ebnfalls angemerkt,
kommt es bei ebay in letzter Zeit so einigen Berichten hier in der Gemeinschaft zufolge öfters zu haarsträubenden Problemen mit dem automatisierten Rückversand.
Gar keine Versandetiketten, falsche Adressen ...
Wenn in Ihrem Mitgliedskonto die richtige
"Rücksendeadresse
Die Hauptrücksendeadressen, an die Ihre Käufer Artikel zurückschicken können."
hinterlegt ist, und die Rücksendung anhand des Sendungsverlaufes davon abweicht,
halte ich Ihr Vorgehen bei dieser Summe sogar für begründet, den Einzug durch ebay zu widerrufen.
Selbst wenn es in Konsequenz Ihr Mitgliedskonto oder zumindest Ihre Verkaufskarriere kosten kann.
Weil ebay sich immer wieder als äußerst unflexibel erweist, berechtigten Ansprüchen nachzukommen.
Ein solcher dürfte wohl entstehen, wenn Sie Ihr Mobiltelefon aufgrund eines Adressfehlers, verursacht durch ebay in der automatisierten Rückgabe nicht zurückerhalten.
Anders stellt es sich jedoch dar, wenn Sie selbst für den Adressfehler verantwortlich wären.
Eventuell wären ebay-Mitarbeitende bereit, sich mal mit Ihnen hier in der Gemeinschaft auszutauschen und Ursachenforschung zu betreiben. Zum Beispiel sonja@ebay ?
Andernfalls bestünde eventuell auch die Möglichkeit, einen Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen,
wenn Sie in dem Fall vielleicht auch die unterschiedlichen Adressen darstellen bzw. darlegen können:
Einspruch gegen eBay-Entscheidung bei Rücknahme oder fehlendem Artikel für Verkäufer | eBay
Viel Glück so weit,
und hoffentlich haben Sie sich nicht nur bei Ihrer eigenen Adresse geirrt!
22-11-2023 22:03
23-11-2023 08:54
Hallo @ichheld_1 , ich konnte in deiner Verkaufsübersicht kein Verkauf finden. Kannst du mir die Bestellnummer mitteilen?
@viersektoren-verbannt Danke für die Markierung.
Liebe Grüße, Sonja
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23-11-2023 10:20
Möglicherweise mit einem anderen Mitgliedskonto, um sich nicht hier zu "outen"?
23-11-2023 10:55
@viersektoren-verbannt - eine Verlinkung zu einem anderen Verkäuferkonto konnte ich leider nicht feststellen 🙂 Wir warten mal ab. Es ist ja nicht schlimm, dass man seine Erfahrungen hier postet, dafür ist der Forum unter anderem auch da.
Lg
Sonja
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23-11-2023 19:43
das die einen verlieren ihr handy und geld die anderen müssen über käuferschutz jede menge berappen. wenn ich an handy onkel denke könnte da ganz schön was zusammen kommen. ist ja eine gmbh die haftet nur maximal mit einlage von 50000€
25-11-2023 12:08
Hallo
Wenn ich als Privat VK ein IPhone verkaufe ,gebe ich natürlich keine Gewährleistung.
Stelle ich es aber als Neu ein ,erwarte ich als Käufer zumindest eine
Rest Händler Gewährleistung oder Garantie.Ansonsten wäre das Gerät allenfalls
neuwertig.
Die Reaktion des Käufers erscheint also verständlich ebenso der Ablauf
der Retoure.Unklar ist lediglich die Ursache der falschen Rücksendeadresse.
Ist das Gerät nachweislich wieder beim Käufer würde ich ihm einen weiteren Retourenschein
mit einer richtigen Adresse zusenden und abwarten.Wer die Kosten zu tragen hat,kann man
später feststellen.
Jetzt schon mit dem juristischen Hammer zu drohen halte ich für verfrüht.
Es drohen zusätzliche Kosten ,vielleicht sogar eine Gegenklage wegen
falscher Beschuldigung.
.
25-11-2023 12:47
@asdfeatabus schrieb:Hallo
Wenn ich als Privat VK ein IPhone verkaufe ,gebe ich natürlich keine Gewährleistung.
Stelle ich es aber als Neu ein ,erwarte ich als Käufer zumindest eine
Rest Händler Gewährleistung oder Garantie.Ansonsten wäre das Gerät allenfalls
neuwertig.
Die Reaktion des Käufers erscheint also verständlich ebenso der Ablauf
der Retoure.Unklar ist lediglich die Ursache der falschen Rücksendeadresse.
Ist das Gerät nachweislich wieder beim Käufer würde ich ihm einen weiteren Retourenschein
mit einer richtigen Adresse zusenden und abwarten.Wer die Kosten zu tragen hat,kann man
später feststellen.
Jetzt schon mit dem juristischen Hammer zu drohen halte ich für verfrüht.
Es drohen zusätzliche Kosten ,vielleicht sogar eine Gegenklage wegen
falscher Beschuldigung.
.
wir sind hier auf ebay, da ist nix mit "ich erwarte"
Sollte das Handy, wie von TE geschildert, ohne Nennung der Rechnung angeboten worden sein habe ich diese als Käufer auch nicht zu erwarten.
Melde der Käufer hier dann frech weg einen von der Beschreibung abweichenden Artikel und ebay gibt diesem noch Recht muß man sich fragen ob der Ebayservice überhaupt in der Lage ist die immer kürzer werdenden Beschreibungen überhaupt noch zu lesen, bzw. das gelesenen überhaupt verstanden wird.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
25-11-2023 14:19
@non-soli-cedit schrieb:das die einen verlieren ihr handy und geld die anderen müssen über käuferschutz jede menge berappen. wenn ich an handy onkel denke könnte da ganz schön was zusammen kommen. ist ja eine gmbh die haftet nur maximal mit einlage von 50000€
Nicht bei grob fahrlässigem oder hier uU kriminellem Verhalten.
Dann ist der GF und evtl. auch die Gesellschafter sehr wohl mit ihrem Privatvermögen dran.
Ganz so einfach stellt sich das also nicht dar.
25-11-2023 14:32 - bearbeitet 25-11-2023 14:32
Hallo, habe hier gelesen, dass der gesagt hat nicht mehr zu liefern. Weiß jemand woher das kommt? Und wenn man googelt findet man nichts außer Bewertungen bei trustpilot Trusted shops und mxyDealz.
25-11-2023 14:33
Sollte das Handy, wie von TE geschildert, ohne Nennung der Rechnung angeboten worden sein habe ich diese als Käufer auch nicht zu erwarten.
Genau so siehts aus.
TE kann erwarten was er wil, wenn es nicht im Angebot beschrieben/erwähnt wird, gibt es das auch nicht. Punkt.
Man sollte diesem Käufer mal den rechtlichen Aspekt seines Handelns näher bringen.
25-11-2023 16:43
Hallo
In der Verkaufsanzeige des TE als privater VK stand lediglich "keine Gewährleistung",
durch wen aber nicht ausgeführt.
Da Ebay keine Hehlerplattform ist erwarte ich bei einer Nachfrage nach
der Herkunft auch eine entsprechende Antwort.Ebay verlangt manchmal auch den
Eigentumsnachweis .Eine Antwort eines Wikingers mit "Besitz aus Raubzügen "
würde dann wohl nicht reichen.
25-11-2023 16:43
Hallo @ichheld_1 !
Aus welchen Gründen solltest du denn das Handy zurücknehmen?
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
25-11-2023 17:36 - bearbeitet 25-11-2023 17:38
@asdfeatabus schrieb:Hallo
In der Verkaufsanzeige des TE als privater VK stand lediglich "keine Gewährleistung",
durch wen aber nicht ausgeführt.
Da Ebay keine Hehlerplattform ist erwarte ich bei einer Nachfrage nach
der Herkunft auch eine entsprechende Antwort.Ebay verlangt manchmal auch den
Eigentumsnachweis .Eine Antwort eines Wikingers mit "Besitz aus Raubzügen "
würde dann wohl nicht reichen.
Ist eine Nachfrage seitens des Bieters/Käufers an den Verkäufer, vor Gebot/Kauf erfolgt @asdfeatabus?
Davon ist nirgends etwas zu lesen.
Somit hat der Käufer das erhalten was nach Angaben im EP beschrieben war.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
26-11-2023 11:40
Ist es denn nicht so,
dass wenn der Verkäufer ohne ursprüngliche Rechnung (Kaufbeleg) einen noch in Hersteller- oder Verkäufergewährleistung befindlichem Artikel
diesen nun eben ohne diesen Kaufbeleg überlässt,
dass dann dem auch privaten Verkäufer all diese Gewährleistungsanprüche auferlegt werden können?
Egal, was dieser so in seinen Artikelbeschreibungen von sich gibt?
Da fehlt mir leider das Hintergrundwissen, das ist eher so eine Vermutung aus dem Bauch heraus.
26-11-2023 11:50
"dann dem auch privaten Verkäufer all diese Gewährleistungsanprüche auferlegt werden können?"
Auch aus dem Bauch heraus: Nein 🤗
Meinem Empfinden nach kann nur ein gewerblicher VK in einem Gewährleistungsfall den nötigen Kontakt
zum Hersteller aufbauen - ich meine sogar hier gelesen zu haben das ein Premiumhersteller in seinen AGB die Gewährleistung verweigert, wenn ein Käufer den erworbenen Artikel weiter veräußert 🤔
Auf die Schnelle gefunden: Garantie besteht weiter (natürlich am besten mit Kaufbeleg), eine Gewährleistung jedoch erlischt bei einem Weiterverkauf C2C:
26-11-2023 18:12
Hallo
Die Gewährleistung erlischt im Gegensatz zu einer Garantie mit dem Weiterverkauf,kann aber durch
durch den Erstkäufer formal übertragen werden .In diesem Fall wäre wohl eine ausdrückliche
Bescheinigung mit Rechnung ausreichend.
AGB-Recht: Weitergabe von Mängelansprüchen darf nicht ausgeschlossen werden (onlinehaendler-news.de)
12-01-2024 21:25
Ähnlich. Ware Verschickt. Diese wird dann paar Tage später als Defekt gemeldet und dies soll ich zurücknehmen und das Geld zurückzahlen. Zwar bin ich laut gesetzt nicht Haftbar aber Ebay ist da anderer Meinung.