29-10-2014 18:54
Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München jetzt – der Mann muss der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer bestellte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und beschwerte sich nach Erhalt in der Online-Bewertung über Mängel. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.
26-12-2014 18:24 - bearbeitet 26-12-2014 18:28
@holly886 schrieb:BEI solchen VK kann man auch keine objektive BW erwartewn. ((Zumal der Versandunternehmer angegeben ist. Finde hier verderben die vielen Köche" den Brei erheblich....
Meinte Käufer.
27-12-2014 00:29
"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."
27-12-2014 00:43
Na, sieh mal einer an!
Wieder mal einer, der sich über Käufer beschwert, aber selbst als Käufer untragbar ist!