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Bewertungen

Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München jetzt – der Mann muss der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer bestellte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und beschwerte sich nach Erhalt in der Online-Bewertung über Mängel. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

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22 ANTWORTEN 22

Betreff: Bewertungen


@holly886 schrieb:

 


BEI solchen VK kann man auch keine objektive BW erwartewn. ((Zumal der Versandunternehmer angegeben ist.  Finde hier verderben die vielen Köche" den Brei erheblich....

Meinte Käufer.

-Wer immer nur das tut, was er bereits kann - wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist -
Nachricht 21 von 23
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Betreff: Bewertungen

 
hast völlig Recht..manche K braucht man nicht zb die mit
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 24   

"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."

Nachricht 22 von 23
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Betreff: Bewertungen

Na, sieh mal einer an!

 

Wieder mal einer, der sich über Käufer beschwert, aber selbst als Käufer untragbar ist!

 

 



Schmailies Schmailies Schmailies
Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

Nachricht 23 von 23
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