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Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Mal etwas außerhalb eBays, ja auch dieses Leben gibt es.

 

Zur Situation, Mehrfamilienhaus, alles Mietwohnungen.

 

An diesem Haus verschwindet ein Gegenstand, nehmen wir mal das Gartentor.

 

Vermieter bemerkt dies und auf Nachfrage kann niemand eine Antwort über den Verbleib geben.

 

Nun will der Vermieter das Teil ersetzen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.

 

Haltet ihr dies für machbar, oder ist der Ersatz durch vorhandene Gebäudeversicherungen abgedeckt, da hier ja u.U. ein Diebstahl vorliegt.

 

Möchte einfach mal nur andere Meinungen lesen.


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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?


@oskar_der_wikinger schrieb:

Mal etwas außerhalb eBays, ja auch dieses Leben gibt es.

 

Zur Situation, Mehrfamilienhaus, alles Mietwohnungen.

 

An diesem Haus verschwindet ein Gegenstand, nehmen wir mal das Gartentor.

 

Vermieter bemerkt dies und auf Nachfrage kann niemand eine Antwort über den Verbleib geben.

 

Nun will der Vermieter das Teil ersetzen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.

 

Haltet ihr dies für machbar, oder ist der Ersatz durch vorhandene Gebäudeversicherungen abgedeckt, da hier ja u.U. ein Diebstahl vorliegt.

 

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Hallo Oskar 😃

 

Ich oder wir vermieten selbst Wohnungen.

Davon gibt es Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die wir alleine besitzen und welche, die sich in einer Anlage befinden, die diverse Eigentümer haben.

 

Diese Diskussion ist mir nicht unbekannt - in der Eigentümergemeinschaft.

Ich selbst halte das so und meine, dass ich mich damit auf rechtlich sicherem Terrain bewege:

Man kann auf die Mieter nur umlegen, was sie (indirekt oder direkt) verbrauchen bzw. was man vorher in den Mietvertrag geschrieben hat. Ich kann mich als Vermieter umfangreich versichern, kann aber letztlich nur einen gewissen Teil der Versicherungen auf die Mieter umlegen.

Das Gartentor ist Sache des Vermieters. Wenn kein Mieter es abgebaut und verschenkt, demoliert, verkauft etc. hat, ist es sein Pech. Er muss als Vermieter und Hausbesitzer ein neues anbauen oder es lassen. Umlegen kann er da nix.

 

Einfach Regel: Trifft die Mieter am Verschwinden, Untergang etc. keine Schuld, so muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Das gilt sogar für Haustür- oder Wohnungsschlüssel. Was wollte man da über das unverschuldete Verschwinden eines Gartentores streiten!

Ich habe derzeit das Problem, dass ein Mieter es geschaft hat, die Scharniere einer Balkontür abzubrechen.

Was soll ich sagen. Könnte mit ihm streiten, ob er das mutwillig gemacht hat oder weil er etwas merkwürdig ist und er das zahlen muss.

Ist aber letztlich Käse. Für solche Fälle bekommt man ja den Mietzins, von dem man eben Rücklagen zu bilden hat.

 

Falls er sich übrigens versichert hat, wäre es ne WeilblichesTierinRosamitRingelschwanz-erei, wenn er die Kohle ggf. 2x kassiert!!!

 

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Ganz spontan würde ich sagen, Versicherung.

hexen-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

>>Nun will der Vermieter das Teil ersetzen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.

 

so und jetzt wird das ganze erweitert. Es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Nur eine Wohnung davon ist vermietet, alle anderen sind selbstgenutzt.

Muß jetzt der eine Mieter den Schadensanteil begleichen? Ich denke doch eher nicht.

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Ich finde dieses Beispiel schlecht, denn ein Garagentor kann wohl kaum ohne irgendwelchen Aufwand, Lärm oder sonstige gestohlen werden und dann muss es ja vielleicht auf einem LKW oder Transporter verstaut werden.

 

Könnte mir vorstellen wenn ein Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann wird wohl auch die Versicherung nicht zahlen. Also wenn ich Vermieter wäre würde ich auch die Kosten für ein neues Tor auf alle Mieter umlegen.

Nachricht 4 von 12
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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?


@tinamode schrieb:

Ich finde dieses Beispiel schlecht, denn ein Garagentor kann wohl kaum ohne irgendwelchen Aufwand, Lärm oder sonstige gestohlen werden und dann muss es ja vielleicht auf einem LKW oder Transporter verstaut werden.

 

Könnte mir vorstellen wenn ein Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann wird wohl auch die Versicherung nicht zahlen. Also wenn ich Vermieter wäre würde ich auch die Kosten für ein neues Tor auf alle Mieter umlegen.


 

Im Beispiel ging es um ein GARTENtor.

Das kann durchaus ziemlich klein sein und

auf dem Buckel weggeschleppt werden.

 

Meiner Meinung nach kann der Vermieter da gar nix umlegen.

Wenn die Versicherung nicht zahlt,

muss er das Teil auf eigene Kosten ersetzen.

Würde mir einer meiner Mieter einen solchen Diebstahl melden,

ginge ich von dieser Sachlage aus (bin aber kein Jurist...)

Nachricht 5 von 12
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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Danke, lesen muss man könnenSmiley (zwinkernd)

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Ich würde auch sagen, der Vermieter darf das nicht auf die Mieter umlegen. Immerhin ist es ja sein Eigentum, was da gestohlen wurde. Ein neues Tor wäre ja auch sein Eigentum, warum sollten die Mieter das bezahlen?

Luftgraf Kxxxx, tollkühner Korbschiffer zwischen Feuer und Luft am azurblauen Himmel bei Dingden
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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Zur Versicherung habe ich das gefunden:

 

Versicherte Sachen auf dem Grundstück

 

Versicherungsschutz besteht nicht nur für das Wohngebäude und die im Versicherungsschein benannten Nebengebäude sondern auch auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Terrassen, Müllboxen, Briefkästen etc.

 

Sachen, die durch besondere Vereinbarung versicherbar sind

 

Außenschwimmbecken, Hundezwinger, Fahrradständer, Zäune, Wegbefestigungen, Fahnenmasten etc. zählen zu den Grundstücksbestandteilen die im Versicherungsumfang nicht enthalten sind, die aber bei fast allen Versicherern durch besondere Vereinbarung mitversichert werden können.

 

http://www.versicherung-vergleiche.de/gebaeudeversicherung/versicherte_sachen.htm

 

Das käme dann auf den Vertrag bei der Versicherung an. Das Gartentor würde ich als Teil des Zauns betrachten.

Luftgraf Kxxxx, tollkühner Korbschiffer zwischen Feuer und Luft am azurblauen Himmel bei Dingden
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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Also nur mal hypothetisch: Wenn das Gartentor nur einfach kaputt gegangen wäre, kann der Vermieter auch nichts direkt umlegen.

Als Vermieter kann man lediglich die Nutzung berechnen, die ja gewissermaßen in der Miete mit drin ist.

Selbst wenn das Tor gestrichen werden müsste, könnte der Vermieter das nicht separat verlangen.

Als Vermieter darf man lediglich für die Nutzung einer Sache zur Kasse beten und für anfallende Wartungskosten, z.B. bei Heizung, Rauchmelder, Sat-Anlage....

Ich würde auf alle Fälle meine Nebenkostenabrechnung genau im Auge behalten.

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?


@oskar_der_wikinger schrieb:

Mal etwas außerhalb eBays, ja auch dieses Leben gibt es.

 

Zur Situation, Mehrfamilienhaus, alles Mietwohnungen.

 

An diesem Haus verschwindet ein Gegenstand, nehmen wir mal das Gartentor.

 

Vermieter bemerkt dies und auf Nachfrage kann niemand eine Antwort über den Verbleib geben.

 

Nun will der Vermieter das Teil ersetzen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.

 

Haltet ihr dies für machbar, oder ist der Ersatz durch vorhandene Gebäudeversicherungen abgedeckt, da hier ja u.U. ein Diebstahl vorliegt.

 

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Hallo Oskar 😃

 

Ich oder wir vermieten selbst Wohnungen.

Davon gibt es Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die wir alleine besitzen und welche, die sich in einer Anlage befinden, die diverse Eigentümer haben.

 

Diese Diskussion ist mir nicht unbekannt - in der Eigentümergemeinschaft.

Ich selbst halte das so und meine, dass ich mich damit auf rechtlich sicherem Terrain bewege:

Man kann auf die Mieter nur umlegen, was sie (indirekt oder direkt) verbrauchen bzw. was man vorher in den Mietvertrag geschrieben hat. Ich kann mich als Vermieter umfangreich versichern, kann aber letztlich nur einen gewissen Teil der Versicherungen auf die Mieter umlegen.

Das Gartentor ist Sache des Vermieters. Wenn kein Mieter es abgebaut und verschenkt, demoliert, verkauft etc. hat, ist es sein Pech. Er muss als Vermieter und Hausbesitzer ein neues anbauen oder es lassen. Umlegen kann er da nix.

 

Einfach Regel: Trifft die Mieter am Verschwinden, Untergang etc. keine Schuld, so muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Das gilt sogar für Haustür- oder Wohnungsschlüssel. Was wollte man da über das unverschuldete Verschwinden eines Gartentores streiten!

Ich habe derzeit das Problem, dass ein Mieter es geschaft hat, die Scharniere einer Balkontür abzubrechen.

Was soll ich sagen. Könnte mit ihm streiten, ob er das mutwillig gemacht hat oder weil er etwas merkwürdig ist und er das zahlen muss.

Ist aber letztlich Käse. Für solche Fälle bekommt man ja den Mietzins, von dem man eben Rücklagen zu bilden hat.

 

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Auf Mieter umlegbare Kosten sind ganz klar in § 2 BetrKV geregelt.

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Das ist ein abschließender und allgemeinverbindlicher Katalog.

 

Nicht umlegbar sind Instandsetzungs- und (Wieder)Beschaffungskosten, um die es ja in Oskars Beispiel ginge.

 

Im Regelfall leistet eine Gebäudeversicherung nicht, wenn ein fröhlicher Mensch des Weges kommt, ein Gartentor aushängt und sich davontrollend unter'n Arm klemmt. Klar, man kann sich gegen alle möglichen und unmöglichen Risiken zusätzlich versichern (ganz beliebt z.B. die Invasion aus dem Weltall - was übrigens auf diesen Beispielfall bezogen gar nicht so dumm wäre, denn wenn die Aliens mal wieder weg sind, zusammen mit dem Gartentor, dann sieht's mau aus *g*), nur wären die Kosten einer solchen Versicherung auch wieder nicht umlegbar.

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Betreff: Diebstahl? Und wer muß zahlen?

Danke marlene, der Link ist super.

 

Kannte ich noch nicht.

 

Mußte bei §2 Abs. 2 sogar schmunzeln, da sich unserer VM mit der Anschaffung von neuen Wasseruhren komplett vergaloppiert hatte und die Kosten zwei Jahre selber tragen durfte, da er die Neuanschaffung mit einer anderen Finanzierungsart nicht form- und fristgerecht mitgeteilt hatte.


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