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Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@**nff** schrieb:

@Und diese Option hätte dann was genau mit dem Vorschlag von @tino zu tun??

 


 

Du hattest aus dem Posting von tino hervorgehoben...

 

Ich würde vorschlagen, es technisch so einzurichten, daß eine Bewertung im Portal nur dann sichtbar wird, wenn auch der Andere gleichfalls auf die abgegebene Bewertung mit einer Bewertung reagiert.


...und darauf geantwortet:

 

Würde jeden Betrüger freuen.

Deinem Vorschlag zufolge würde ein Betrüger nie eine Bewertung abgeben, und somit auch nie berechtigte Rote erhalten.

 

Die von mir vorgeschlagene Option würde es dann sehr wohl ermöglichen, zeitnah vor einem Betrüger zu warnen – auch wenn er selbst nicht bewertet hat!

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Es gibt keine Wahrheiten, nur Wahrscheinlichkeiten und Sichtweisen.
Nachricht 21 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Jou, also das Bewertungssystem so wie es jetzt ist.

 

Wie gesagt .... genau DAS wollte Tino nicht.

 

 



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Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

Nachricht 22 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Ach nee ..... warte ...... ich glaub, jetzt verstehe ich .....

 

Du meinst, es sollte eine Option geben, dass eine Negative sofort sichtbar ist, egal ob der andere bewertet.

Und alle anderen Bewertungen werden erst sichtbar, wenn der Handelspartner auch bewertet.

 

Richtig?

 

 



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Nachricht 23 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@**nff** schrieb:

Ach nee ..... warte ...... ich glaub, jetzt verstehe ich .....

 

Du meinst, es sollte eine Option geben, dass eine Negative sofort sichtbar ist, egal ob der andere bewertet.

Und alle anderen Bewertungen werden erst sichtbar, wenn der Handelspartner auch bewertet.

 

Richtig?

 


Ja!

 

Aber das hatten wir schon vor Äonen mehrfach diskutiert.

Übrigens auch mit deiner Beteiligung:

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Es gibt keine Wahrheiten, nur Wahrscheinlichkeiten und Sichtweisen.
Nachricht 24 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Na, dann erübrigt sich ja jede weitere Diskussion.

 

 



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Nachricht 25 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Das genau ist ja das Dilemma, welches ich beschrieben habe. Nämlich daß Du unseriösen Käufern gar keine rote Bewertung geben kannst. Du kannst Ihn nur gut bewerten oder gar nicht. Nur ER hat die Macht Dir eine überzubraten wenn ihm was nicht passt.

Nachricht 26 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 Hast Du sie als Vekäufer oder Käufer abgegeben ?  

Als Verkäufer sollte man schon eine Bewertung beim Geldeingang des Käufers abgeben !!!

Als Käufer nach Empfang und Prüfung des Artikels .

So die normale vorgehensweise des EBAY-Bwertungssystems :

Da aber Ebay den Verkäufern die Moglichkeit einer Roten Bewertung genommen hat , sind einige Verkäufer dazu übergegangen auf die Bewertung des Käufers zu warten . Warum ..... nun es gibt dem Verkäufer die Gelegenheit im Falle einer Negativen-Bewertung für eine Gegendarstellung mehr Zeichenplatz zu Verfügung zuhaben , insbesondere die der  ersten Bewertungszeile .

 

Ich halte das so ; Bekomme ich als Käufer keine Bewertung beim Eingang meiner Zahlung auf dessen Konto gebe ich im Falle das der Artikel einwandfrei ist keine Bewertung mehr ab.  Sollte der Artikel aber fehlerhaft sein werde ich trotzdem negativ bewerten da es mir in diesem Fall egal ist  !

Als Verkäufer halte ich  mich an das  EBAY-Bwertungssystem ! 

 

Nachricht 27 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Als Verkäufer sollte man schon eine Bewertung beim Geldeingang des Käufers abgeben !!!

 

 

Warum?

 

Man bewertet die gesamte Transaktion. Mit dem Bezahlen ist die Transaktion noch lange nicht abgeschlossen.

 

 

 

 



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Nachricht 28 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Falsch ,

die "Transaktion" ist  in zwei Teilen aufgeteilt ; Dem Verkauf bzw. Bezahlung und dem Versenden bzw. Empfang der Ware , beides wird in der Geschäftswelt gegenseitig quittiert  durch Bestätigungen / Unterschriften . Mit der Bestätigung des Geldeinganges bestätigt der Verkäufer die Rechtsmäßigkeit des Verkaufs .

Oder soll ich etwa Nachforschungen anstellen ob mein Geldbetrag beim Verkäufer eingegangen ist ????

Nachricht 29 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Nein, Du musst keine Nachforschungen betreiben.

 

Es reicht, wenn der Käufer mit SEINER abgegebenen Bewertung den Abschluss der Transaktion anzeigt.

 

 



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Nachricht 30 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

scheint das du einer "dieser Verkäuferin/er" bist die ich in meinem ersten Posting gemeint habe Smiley (überglücklich)

 

Es ist seltsam, das bevor Ebay den Verkäufern die Roten weggenommen hat , es genauso genauso von den Verkäufern gehandhabt wurde wie ich es im ersten  Posting beschrieben habe :

Als Verkäufer sollte man schon eine Bewertung beim Geldeingang des Käufers abgeben !!!
Als Käufer nach Empfang und Prüfung des Artikels .
So die normale vorgehensweise des EBAY-Bwertungssystems : 

 

Du bist wahrscheinlich noch nicht so lange auf Ebay tätig , sonst wüßtes du das Smiley (zwinkernd)

Nachricht 31 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@seals_009 schrieb:

scheint das du einer "dieser Verkäuferin/er" bist die ich in meinem ersten Posting gemeint habe Smiley (überglücklich)

 

Was meinst Du? Habe jetzt keine Lust zu suchen.

 

 

Es ist seltsam, das bevor Ebay den Verkäufern die Roten weggenommen hat , es genauso genauso von den Verkäufern gehandhabt wurde wie ich es im ersten  Posting beschrieben habe :

 

Du irrst gewaltig!

 

 

Als Verkäufer sollte man schon eine Bewertung beim Geldeingang des Käufers abgeben !!!
Als Käufer nach Empfang und Prüfung des Artikels .
So die normale vorgehensweise des EBAY-Bwertungssystems : 

 

Es gibt keine "normale" Vorgehensweise! Bewertungen sind freiwillig. Ebenso die Reihenfolge.

 

 

Du bist wahrscheinlich noch nicht so lange auf Ebay tätig , sonst wüßtes du das Smiley (zwinkernd)

 

*kicher ...... wenn Du meinst.

 


 

 



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Nachricht 32 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Kurzer Nachtrag:

 

Vor 2008 war es vielmehr so, dass VK erst NACH erhaltener Bewertung den K bewertet haben, da man damals den K noch ehrlich bewerten konnte.

 

Nach 2008 sind sehr viele VK dazu übergegangen, direkt nach Zahlungseingang zu bewerten, da man K sowieso nur grün bewerten darf.

 

 



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Nachricht 33 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 JA , Bewertungen sind freiwillig , aber dann dürfen die (Verkäufer) , die keine erste Bewertung abgeben nach der Bezahlung des Käufers sich nicht wundern wenn sie keine Bewertung erhalten .  Viele von denen schreiben dann nee Mail und bitten darum . 

Es wird  immer mehr Käufer geben die keine Bewertungen mehr abgeben , der Trend setzt sich fort ! Und das ist eigentlich Schade .

 

"Du irrst gewaltig!"

Ja , denn ich bin erst seit 2006 dabei  !

 

"*kicher ...... wenn Du meinst."

Eben .... deshalb !

 

 

Nachricht 34 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

*rofl*

 

 



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Nachricht 35 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Selbst die Topseller sind heutzutage dazu übergegangen zuerst zu bewerten, da ihnen an der Bewertung den Detaillierten Verkäuferbewertungen mehr liegt als an den Aktuelle Bewertungen . Insbesondere da Ebay in Zukunft die DSR nicht mehr anonymisiert . Man kann dann sehen welche Käufe niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen bekommen haben.

 

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