am 12-02-2024 10:43 - zuletzt bearbeitet am 14-02-2024 15:02 von miriam@ebay
Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen) allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen.
Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.
Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".
Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.
1:1-Sitzungen
Wenn ihr spezifische Fragen zum PStTG habt oder die Fälle im Webinar auf eure Situation nicht zutreffen, nutzt unsere 1:1-Sitzungen. Als private Verkäufer*innen könnt ihr euch in diesen individuellen Sitzungen an Expert*innen wenden und diejenigen Fragen klären, auf die ihr bisher keine Antwort gefunden habt. Das Beste dabei: Ihr lasst euch beraten und wir übernehmen die Kosten.
Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff "Beratung zur Meldepflicht PStTG + eBay-Nutzernamen". Wir teilen dir dann mit, wie du einen Termin vereinbaren kannst.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.
Lieben Gruß,
Euer eBay-Community-Team
14-02-2024 14:15
Hallo ihr zwei...
ich bin heute mal wieder über 2 Verkäufer gestolpert, die angebrochene Parfüms verkaufen.
Ich habe beide Artikel gemeldet und auch darauf hingewiesen, daß die VK selbst in
ihren Artikelbeschreibungen darauf hinweisen, daß die Flakons angebrochen sind und
ein Teil der Inhalte berits versprüht wurden.
Laut den Grundsätzen zu verbotenen und nicht zulässigen Artikeln dürfen angebrochene
Düfte auf Ebay nicht angeboten werden.
Ca eine halbe Stunde nach der jeweiligen Meldung kam bereits die Antwort:
Sorry, ich glaube nicht, daß da jemand vom Kundendienst sich das wirklich angeschaut hat....
oder derjenige sieht nicht gut......
Aber angeblich werden doch solche Meldungen ernstgenommen oder doch nicht?
14-02-2024 14:14 - bearbeitet 14-02-2024 14:26
@duandyou schrieb:
Moin Miriam,
ein Kunde hat uns vor kurzem darüber informiert, dass sein erworbener Artikel mangelhaft ist (114784728943).
In seiner Nachricht erwähnte er, dass er eine schlechte Bewertung abgeben muss. Daraufhin haben wir dem Kunden ein kostenloses Rückgabe Etikett und einen Austausch oder eine Erstattung nach Erhalt angeboten. Der Kunde hat uns geantwortet, dass er den Artikel behalten, aber dafür 20€ erstattet haben möchte. Wir haben ihm darauf einen Rabatt von 10€ angeboten (20€ für uns wirtschaftlich nicht machbar), danach hat er uns nicht mehr geantwortet.
In seiner negativen Bewertung schreibt er nun unter anderem, dass es keine Kommunikation mit dem Verkäufer gab, was nicht richtig ist. Zum einen hat der Kunde uns mit einer negativen Bewertung gedroht, um einen Rabatt zu erhalten (was laut Grundsatz nicht erlaubt ist) und zum anderen konnten wir deutlich sehen, dass der Kunde fast nur negative Bewertungen schreibt. Andere Verkäufer antworten darunter auch, dass der Kunde nur auf Geld aus ist.
Unsere Frage ist, wie wir uns gegen solche Käufer wehren können und ob eBay uns bezüglich der negativen Bewertung unterstützen kann?
Wir sind immer bemüht, eine faire Lösung für unsere Käufer zu ermöglichen aber wir denken, dass man sich als Verkäufer auch nicht alles gefallen lassen muss.
Wir freuen uns über eine hilfreiche Rückmeldung 🙂
Hallo @duandyou ,
Ich bin zwar nicht miriam@ebay aber gerne beantworte ich dir gerne auch die Frage.
Über das Portal für Verkäufer-Anfragen kannst du Hilfe anfordern, genau bzgl. solchen Fällen.
Hoffentlich ist diese kurze Antwort aussreichend für Dich, ansonsten melde dich bitte noch einmal gerne zurück.
Beste Grüße
Patrick
14-02-2024 14:12
Wie bekomme ich mitgeteilt ob ein Käufer Ebay Plus hat und ein kostenloses Rücksendeetikett von Ebay bekommt?
Ich glaube hatte noch nie eine Rücksendung wo ich KEIN eigenes Etikett bereitstellen musste.
14-02-2024 14:11
Moin Miriam,
ein Kunde hat uns vor kurzem darüber informiert, dass sein erworbener Artikel mangelhaft ist (114784728943).
In seiner Nachricht erwähnte er, dass er eine schlechte Bewertung abgeben muss. Daraufhin haben wir dem Kunden ein kostenloses Rückgabe Etikett und einen Austausch oder eine Erstattung nach Erhalt angeboten. Der Kunde hat uns geantwortet, dass er den Artikel behalten, aber dafür 20€ erstattet haben möchte. Wir haben ihm daraufhin einen Rabatt von 10€ angeboten (20€ für uns wirtschaftlich nicht machbar), danach hat er uns nicht mehr geantwortet.
In seiner negativen Bewertung schreibt er nun unter anderem, dass es keine Kommunikation mit dem Verkäufer gab, was nicht richtig ist. Zum einen hat der Kunde uns mit einer negativen Bewertung gedroht, um einen Rabatt zu erhalten (was laut Grundsatz nicht erlaubt ist) und zum anderen konnten wir deutlich sehen, dass der Kunde fast nur negative Bewertungen schreibt. Andere Verkäufer antworten darunter auch, dass der Kunde nur auf Geld aus ist.
Unsere Frage ist, wie wir uns gegen solche Käufer wehren können und ob eBay uns bezüglich der negativen Bewertung unterstützen kann?
Wir sind immer bemüht, eine faire Lösung für unsere Käufer zu ermöglichen aber wir denken, dass man sich als Verkäufer auch nicht alles gefallen lassen muss.
Wir freuen uns über eine hilfreiche Rückmeldung 🙂
14-02-2024 14:07 - bearbeitet 14-02-2024 14:09
Hallo Miriam, wir hätten mehrere Fragen
14-02-2024 14:04
Hallo miriam@ebay ,
in der Übersicht „Aktive Angebote verwalten“ habe ich den Schnellfilter „Preisvorschläge senden – möglich (xx)“.
Wie kommt es hier zur (erheblichen) Differenz zu der Anzahl der aktiven Angebote insgesamt? Gibt es hier noch weitere als die im Abschnitt Voraussetzungen für das Tool „Preisvorschlag an Käufer senden“ genannten?
Vielen Dank im Voraus & beste Grüße!!
14-02-2024 14:00
Hallo - somit eröffnen wir die wöchentliche Fragestunde - heute ist auch patrick@ebay wieder am Start - Leinen los! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team! Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Unser Community-Team, bestehend aus miriam@ebay, patrick@ebay & steffi@ebay, wird eure Fragen beantworten.
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