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An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Wie ich soeben feststellen musste, werden meine rechtlichen Informationen unter den einzelnen Angeboten unvollständig angezeigt.
Es erscheint zwar der Name sowie Firmenname und das Land, auch der anklickbare OSS-Link ist sichtbar, es fehlt jedoch die Anschrift.
Da ich an den Einstellungen nichts geändert habe, gehe ich hier von einem technischen Fehler seitens Ebay aus.

Die bereits vollständig hinterlegten Daten in meinen Einstellungen habe ich aktualisiert, in der Hoffnung, das würde das Problem lösen, es besteht aber weiterhin.
Das Impressum auf meiner Shop-Seite wird hingegen vollständig angezeigt.

Daher an alle Händlerkollegen: Falls der Fehler auch bei euch auftreten sollte, dokumentiert die von euch korrekt hinterlegten Daten, damit ihr im Falle des Falles etwas in der Hand habt.
An Ebay: Bitte kümmert euch darum!

Nachricht 1 von 219
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218 ANTWORTEN 218

Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Wie ich gerade festgestellt habe, fehlt auch bei mir Teile der Anschrift  (Straße - PLZ - Ort) 

Nachricht 61 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

alena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @daskraemerlein auch dich habe ich der Liste hinzugefügt. Liebe Grüße

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Nachricht 62 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Auch bei mir wird das Impressum nicht richtig angezeigt. Katastrophal....

Nachricht 63 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

alena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @der-steine-spezialist kannst du mir mitteilen was bei dir fehlt, damit ich dich der Liste hinzufügen kann? Liebe Grüße

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Nachricht 64 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Straße Hausnummer PLZ Ort fehlen. Ich habe sie zwar im Fließtext stehen, aber ob das einem Abmahner reicht, weiß natürlich keiner...

Nachricht 65 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Danke @der-steine-spezialist ich habe dich der Liste hinzugefügt. Liebe Grüße

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Nachricht 66 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

@der-steine-spezialist 

Auf der Shopseite wird dein Impressum vollständig angezeigt, wenn ich das anklicke

dmary56_0-1710071144198.png

 

Da ihr alle so viel Befürchtungen wegen Abmahnungen habt, mal die naive Frage

einer Privatverkäuferin: wäre das im Fall der Fälle nicht ein Nachweis, daß ihr eure

Angaben korrekt angegeben habt und die fehlerhafte Anzeige in der AB einzig und

allein Ebay zu verdanken habt?

....reicht es nicht, wenn das Impressum überhaupt angegeben ist, muss das wirklich bei jedem

Artikel nochnals vollständig aufgeführt sein...ich meine in Bezug auf eine Abmahnung?

 

Es bestürzt mich etwas, daß es hier einige Händler gibt, die jetzt aus Vorsicht alle Artikel rausnehmen

und lieber Verluste durch Nichtverkauf auf sich nehmen....

 

würde mich über eine Antwort freuen, auch von jedem anderen....

 

ich überlege nämlich schon seit zwei Jahren, ob ich, wenn meine Gesundheit weiter mitmacht, ein

Kleingewerbe anmelden soll..es dreht mir allerdings mehrmals wöchentlich schier den Magen um, wenn

ich lese, wie ihr hier zu kämpfen habt und wie wenig euch geholfen wird...das ist ja Stress pur...man kann

doch nicht täglich überprüfen, ob noch alles da steht, wo es stehen sollte....

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 67 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Hallo Alena,

 

wir sind leider auch betroffen. Bei uns fehlen im Impressum Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Mfg

Nachricht 68 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @dmary56 

 

Das ist tatsächlich nicht so einfach und sehr umstritten. Als Händler unterliegst du dieser Pflicht... immer. Ja, am Tag 1, an dem das Impressum fehlt, bist du als Händler schuldlos. Eine Abmahnung sollte ins Leere laufen.

Am Tag 2 kann das anders sein. Da könnte man meinen: Was soll ich machen, wenn ich es nicht in der Hand habe, die Daten wieder korrekt anzuzeigen... und da kann es sein, dass du die Angebote beenden solltest, weil du deiner Impressumspflicht nicht korrekt nachkommen kannst.

Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es da nach meinem Kenntnisstand noch nicht. Und wenn man mit dieser Unwägbarkeit eine Abmahnung am Hals hat, ist es auf jeden Fall nervig.

Nachricht 69 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

@dmary56 

 

Meiner Erinnerung nach müssen die Daten entsprechend den Vorschriften verfügbar sein, egal ob man es als Verantwortlicher zB. durch nicht ausfüllen selbst in der Hand hat oder der Dienstleister (hier ebay) eine technische Herausforderung hat.

 

Kleines Beispiel aus meiner Vergangenheit als GVK:

 

Damals wollte sich eine Plattform namens amprice.de zu einem ernsthaften Mitbewerber entwickeln (war auch durchaus auf einem positiven Weg) und plante dann nach einigen Zukäufen ein amprice 2.0 um alle weiteren Plattformen unter einem Dach zu vereinigen.

 

Wohl aus Kostengründen liess man diese Plattform in Indien progrmmieren, diese wurde jedoch nicht fertig und um nicht aus dem Markt gedrängt zu werden stellte man amprice 2.0 vorzeitig online, spielte die gespeicherten Angebote wieder ein - jetzt doch mit vielen Platzhaltern was jedes Angebot unvollständig machte.

 

Jeder GVK mit Verstand hat dann umgehend seine Angebote gelöscht und amprice ging den Bach herunter ...

Nachricht 70 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Dass das Impressum auf der Shopseite vollständig ist, ist unerheblich - zu viele Klicks zwischen Artikelseite und diesen Daten. Vermutlich würde es reichen, dass es auch im Fließtext steht, aber sicher ist das nicht. Und dass das ein Fehler von ebay ist wird vor Gericht auch keine Rolle spielen, da nicht ebay der Verkäufer ist, sondern ich. Deshalb ist das unverantwortlich von ebay, dass solche Fehler auftreten - und das über Tage hinweg.

Nachricht 71 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Hallo @biketech-poehlmann ich habe dich der Liste hinzugefügt. Liebe Grüße

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Nachricht 72 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

@der-steine-spezialist 

 

Aus eigener Erfahrung: Streiche "Tage" und ersetze durch Wochen 🙄

Nachricht 73 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler


@dmary56  schrieb:

@der-steine-spezialist 

Auf der Shopseite wird dein Impressum vollständig angezeigt, wenn ich das anklicke

dmary56_0-1710071144198.png

 

Da ihr alle so viel Befürchtungen wegen Abmahnungen habt, mal die naive Frage

einer Privatverkäuferin: wäre das im Fall der Fälle nicht ein Nachweis, daß ihr eure

Angaben korrekt angegeben habt und die fehlerhafte Anzeige in der AB einzig und

allein Ebay zu verdanken habt?

....reicht es nicht, wenn das Impressum überhaupt angegeben ist, muss das wirklich bei jedem

Artikel nochnals vollständig aufgeführt sein...ich meine in Bezug auf eine Abmahnung?

 

Es bestürzt mich etwas, daß es hier einige Händler gibt, die jetzt aus Vorsicht alle Artikel rausnehmen

und lieber Verluste durch Nichtverkauf auf sich nehmen....

 

würde mich über eine Antwort freuen, auch von jedem anderen....

 

ich überlege nämlich schon seit zwei Jahren, ob ich, wenn meine Gesundheit weiter mitmacht, ein

Kleingewerbe anmelden soll..es dreht mir allerdings mehrmals wöchentlich schier den Magen um, wenn

ich lese, wie ihr hier zu kämpfen habt und wie wenig euch geholfen wird...das ist ja Stress pur...man kann doch nicht täglich überprüfen, ob noch alles da steht, wo es stehen sollte....

 


Hallo @dmary56 

 

Ebay lässt die GVK`s im Fall der Fälle im Regen stehen und verweist auf die AGB / Grundsatz zu technischen Problemen (wobei in diesem Grundsatz natürlich nix "genau" geregelt ist!).

 

wenn ein GVK aufgrund dieses Fehlers eine Abmahnung kassiert bringt es auch nichts auf Ebay`s Fehler zu verweisen - interessiert den Abmahner einfach nicht - ich bin für meine Angebote verantwortlich....

 

Niemand "zwingt" einen GVK Angebote online zu stellen - jeder GVK könnte also "abwarten" bis der Fehler behoben ist - wenn Du das nicht machst:

 

Dein höchstpersönliches "Privat"vergnügen.....

 

Wie Ebay mit den GVK`s umgeht ist mehr als ein NoGo - die Software wird immer anfälliger - es vergeht kaum ein Tag/Woche/Monat wo mal keine Störung auftritt - warum soll man es denn richten?

Kostet nur unnötig Kohle.....und die soll schön im Ebay-Säckle bleiben......

 

Kommt es mal wieder zu dauerhaften Störungen wird via Forum alles mögliche (einzeln) weitergeleitet - das war es dann aber auch:

der Großteil der GVK`s taucht im Forum nicht auf und wird nicht zu irgendwelchen ominösen Fehlertickets hinzugefügt.....

 

Da ist es schon mehr als nachvollziehbar das viele Kollegen ihre Onlineangebote de-aktiviert haben:

 

ich habe dezent keine Lust einen vierstelligen Tausender-Euro-Betrag rappen zu dürfen weil Ebay es partout nicht hinbekommt die Plattform (technisch) zu pflegen/aktualisieren - jetzt wo sich wieder ein dicker Fehler eingeschlichen hat hilft auch ein tägliches Nachschauen nicht mehr:

 

keiner weiß ob und vor allen Dingen wann die Macke behoben wird - so lange würde alles "teure" online stehen:

 

Nein Danke - da verzichte ich auf aktuelle Angebote und weiche auf andere Möglichkeiten aus - die Euro`s bleiben so in meiner Tasche und die Nerven werden extrem geschont!

Nachricht 74 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Bei mir fehlt auch die Adresse bei den rechtlichen Angaben.

Bitte schnellstmöglich lösen!

Nachricht 75 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

"doch nicht täglich überprüfen, ob noch alles da steht, wo es stehen sollte...."
Wer macht das schon?
Ich find's auch unverantwortlich von eBay bei so einem gravierenden Problem den Gewerblichen keine Nachricht zukommen zu lassen.
Offensichtlich sind ja viele VK davon betroffen. Dann könnte nämlich jeder für sich entscheiden, wie er damit umgeht.
Nachricht 76 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

Hallo hier im Forum,

 

auch bei mir fehlt bei der Adresse die Volsständige adresse in der APP Ansicht.

Nachricht 77 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

alena@ebay 

 

Mich auch bitte in die Liste setzen denn bei mir fehlt auch die komoplette Adresse in der App Ansicht.

Nachricht 78 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

so wie es aussieht, ist Alena nun im Feierabend und claudia@ebay hat den Dienst angetreten..

Hallo Claudia, hier trudeln immer noch welche ein, die auf die Liste müssten...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 79 von 219
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Betreff: An alle Händler! Impressum unvollständig/ technischer Fehler

 

Da ihr alle so viel Befürchtungen wegen Abmahnungen habt, mal die naive Frage

einer Privatverkäuferin: wäre das im Fall der Fälle nicht ein Nachweis, daß ihr eure

Angaben korrekt angegeben habt und die fehlerhafte Anzeige in der AB einzig und

allein Ebay zu verdanken habt?

....reicht es nicht, wenn das Impressum überhaupt angegeben ist, muss das wirklich bei jedem

Artikel nochnals vollständig aufgeführt sein...ich meine in Bezug auf eine Abmahnung?

 

Es geht darum, dass das Impressum mit einem Klick erreichbar sein muss und wenn ich recht entsinne auch nur mit 1mal scrollen (so war es zumindest früher).

 

Das was du da zeigst, mag schon zu viele Klicks haben.

Bei einer Abmahnung müsste das vor Gericht geklärt werden.

 

Und du darfst nicht vergessen, es wird ja ein unvollständiges Impressum im Angebot angezeigt. Und das geht definitiv nicht.

Da wäre es fast besser, es würde gar nichts da stehen.

 

Klar ist Ebay schuld an dem Dilemma, nur der VK ist für seine Angebote, für seinen Internetauftritt verantwortlich.

 

Da war doch vor ein paar Jahren auch mal so ein haarsträubendes Ding den großen Konkurrenten betreffend.

Die hatten auch irgendwas falsch oder gar nicht angezeigt, ein Fehler, für den tatsächlich die Händler büßen mussten, obwohl sie an der Darstellung der Seite keinerlei Schuld traf und sie auch keinen Einfluss drauf hatten.

Und wie du schreibst, man kann doch nicht 24/7 seine Angebote überwachen.

Nur das interessierte die Rechtsprechung damals nicht.

Ob es heute besser wäre  . . . vielleicht. Aber du weißt, auf hoher See und vor Gericht ...

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 80 von 219
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