21-09-2022 02:27
Hallo liebe Community,
Ich habe einen Artikel verkauft und diesen dann als Priobrief versendet. Das Etikett habe ich über Ebay erstellt, so dass das ja auch nachweisbar wäre. Dann den Brief versendet, und laut Sendungsverfolgung wurde er auch zugestellt. Nun behauptet die Käuferin, sie hätte den Artikel nicht bekommen, und sie will auch Ebay einschalten, falls er bis zum Wochenende nicht bei ihr ist.
Gilt dann auch der Käuferschutz? Ich habe erst wenig Verkäufe getätigt, 4 positive Bewertungen, und natürlich wird mein Geld derzeit noch einbehalten.
Ich mache mir nun Gedanken ob ich bald Geld und Ware los bin, und ob das dann auch Konsequenzen für mein Konto hat.
22-09-2022 15:35
über eine Sache haben wir ja jetzt noch gar nicht geredet!
Vielleicht habe ich es ja auch überlesen....
Was war denn in der Sendung drin? bzw. wie hoch war der Warenwert ?
Würde es sich für die Käuferin denn wirklich lohnen, einen Nichterhalt zu behaupten ?
22-09-2022 15:36
Moin @bootyooty 😊
da hast du natürlich auch wieder recht.
22-09-2022 15:40
Das kann ich dir nicht sagen.
Mal heißt es sie stünde in der Bestätigungsmail, mal heißt es, sie wird nicht mehr angezeigt.
Ich habe letztens bei einem Kauf nur die Adresse ohne Namen angezeigt bekommen.
Also EBAY-Name und Anschrift.
Auch sehr nett, vielleicht denkt Ebay, dass die Leute ihren Ebaynamen an den Briefkasten kleben.
22-09-2022 15:51
es ging um ein gebrauchtes silbernes Schmuckstück, Gesamtwert inklusive Porto waren ca 17,50 €
Es war im in einer Tüte, im Karton festgeklebt, damit nicht raschelt wenn man es schüttelt.
22-09-2022 15:54
Hallo @stern-chen0 ,
wenn man so wie ich schon lange mit der ebay Zahlungsabwicklung vertraut ist, und sich über mögliche Fallen intensiv informiert hat (wirklich alle ebay Hilfeseiten dazu, Nutzungsbedingungen der Zahlungsabwicklung und Berichte hier in der Gemeinschaft), dann konnte man schon in etwa erkennen, wohin die Reise geht.
Und genau deshalb mache ich das, allerdings ohne Etikettendruck von ebay, bei allen Einschreiben und PRIO-Sendungen genau so, wie Sie es jetzt vorhaben.
Da ich bestimmte kleinstpreisige Artikel sogar noch ohne eigentliche Sendungs-ID versende, aber die DHL-App mit Scannen der neuen QR-Codes auf den Briefmarken nutze, habe ich selbst dort bislang keine Ausfälle zu beklagen. Denn dadurch wird auch eine Art "Verfolgungsnummer" generiert, die eigentlich nur die postalische Verwendung der Briefmarke nachweist. Und diese Sendungnummer kann auch bei ebay eingegeben werden. Sie unterscheidet sich im Aufbau von der PRIO-Nummer nur durch die Anfangskennung "A4" statt bei PRIO "A2".
Letzgenanntes schützt nicht vor Falleröffnung und stellt auch keine Methode zum ebay Verkäuferschutz dar, dennoch ließe sich für private Zwecke auch hier der gescannte, komplett vorbereitete Briefumschlag bei genügender Auflösung nutzen.
Denn es lässt sich, bei gutem Scan, der QR-Code selbst am Bildschirm mit der DHL-App scannen und damit zusammen mit der Abbildung des Briefes der Nachweis erbringen, dass eine Sendung auf den Weg gebracht wurde.
Das hat mir schon einmal bei einer zweifelhaften Anfrage geholfen, wonach der Käufer auf wundersame Weise die Sendung doch noch auffinden konnte.
Ohne also die erste Anfrage nach einem Verbleib zu einem ebay-Fall wegen Nicht-Erhalt auszuweiten.
Auch ohne einen Zustellnachweis.
Man kann bei den derzeit komplexen Abläufen und Bedingungen natürlich nicht von neuen Verkäufern oder Gelegenheitverkäufern erwarten, dass alle Eventualitäten im Vorfeld erkannt werden können.
Bei Ihrem Fall stellt sich das zudem auch etwas anders dar, da der Käufer aus meiner Sicht wirklich keine Sendung erhalten hat und nun bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl einer Postsendung stellen möchte.
Jedenfall interpretiere ich dessen Aussagen dahingehend.
22-09-2022 16:01
Und nun kam das hier:
22-09-2022 16:27
Nicht aufregen... wie gesagt: Du gibst keinerlei Daten von dir preis, da kann er einen doppelten Rittberger machen !
Wenn der Käuferschutzfall für ihn entscheidet, bist du Geld und Ware los.
Bitter, aber immer noch besser als wenn man seine Daten an einen eventuelle Datensammler schickt.
Wieviele Bewertungen hat er? Seit wann angemeldet?
22-09-2022 16:37
Hallo @stern-chen0 !
Also wenn man sich die Texte liest, die du von der K bekommen hast, dann könnte man meinen, daß sie dich weiter hops nimmt.
Andererseits, woher soll sie wissen, daß du nicht eBaykonform verschickt hast? Denn eine Zustellung kann man ja sehen, das andere, daß du in den Briefkasten geworden hast, ohne daß es bei der Post gescannt wurde, das weiß sie ja nicht.
Und wegen der Verkäuferadresse, da habe ich mal meine letzten Käufe nachgesehen und bei allen VK- privat wie gewerbl.- steht bei der ersten Mail- der Kaufmail- der Name, Straße und Haus Nr. und PLZ des VK.
22-09-2022 17:37 - bearbeitet 22-09-2022 17:38
46 Bewertungen, seit 2017 angemeldet. Einige vom K abgegebene Bewertungen sind na ja sehr seltsam 😞
Gibt anscheinend gern mal zurück, ansonsten nicht wirklich auffällig. Und Verkäufer dürfen ja nicht neg. bewerten. Scheint auch meist bei gewerblichen Verkäufern eingekauft zu haben, die Bewertungen klingen automatisiert.
Ich habe der K jezt geschrieben dass ich ihr nicht glaube dass die Ware nicht ankam, und dass ich bei der Polizei Anzeige wegen Verdacht auf Betrug einreichen werde.
Sie/er will weiter meine Adresse, damit sie mich wegen Diffamierung anzeigen kann... und ich MUSS ihr die geben. Ich MUSS gar nix 🙂
Da ich einen neuen Account habe und sich ein durch eBay geschlossener Fall dann doch negativ auswirkt, Mängel und so, habe ich jetzt das Geld zurückerstattet. Auch nach Miriams Aussagen würde es ja eh darauf hin hinauslaufen. :(. Und so bekomme ich wenigstens die Provision erstattet, sprich ich habe nicht noch mehr Kosten.
Ich hab daraus gelernt, Bild machen von der Sendung, nur bei der Post selbst abgeben, weitere Bilder machen von Brief und Einlieferungsnachweis.
Und im Gegensatz zu manch anderen hier war mein Lehrgeld noch "günstig"... ärgern tuts mich natürlich trotzdem 😞
Den K habe ich gesperrt und auch weitere Nachrichten blockiert.
Nun wird alles über die Polizei gehen, die sicher auch Nachforschungen durchführen wird.
22-09-2022 17:40
OHA.... jetzt geht es ins Eingemachte?
Gut, du hast jetzt eigenständig erstattet, von daher hat der Käufer erst recht keinen Anspruch auf deine Daten, egal ob er die nun hat oder nicht. 😎 @stern-chen0
Weitere Nachrichten kannst du nicht blockieren, hat eine Kommunikation über das ebay system bereits stattgefunden, flutschen alle weiteren Nachrichten auch durch.
Aber man kann nervige Mails dann auch bei ebay melden wenn's solche Leutz zu weit treiben.
22-09-2022 19:47
@aufnimmerwiedersehen1 schrieb:Ich lasse von der Dame in der Post immer den Namen des Empfängers auf dem Beleg vermerken, mehr schaffen die zeitlich sowieso nicht.
@eier4u_24 Guten Morgen!
Aber wer soll im Ernstfall nachweisen, wer das auf den Beleg geschrieben hat? Das kann doch dann jeder einfach machen. Das ist im Endeffekt doch kein Beweis.
Wäre die Adresse des Empfängers maschinell mit auf den Beleg gedruckt, dann sähe das anders aus.
Denn bei eBay geht es ja um den Nachweis.
Ja und? Ebay will ja auch keine eidesstattliche Versicherung, kein kriminaltechnisches oder graphologisches Gutachten oder sonstige Beweise bzgl. des Verfassers der handschriftl. Adressangabe.
Ich halte es bei Prio- und Einschreibebriefen schon immer so, dass ich Nachname, Straße u. Postleitzahl auf den Einlieferungsbeleg schreibe. Schon allein, um bei mehreren Sendungen ggf. die Zuordnung vornehmen zu können.
Und da Ebay zur Entlastung auch genau das nur als erforderlich erachtet, nämlich die durch wen auch immer hinzugefügte handschrftl. Notiz, ist doch alles im Lot und bietet keinen Anlass, Probleme zu konstruieren, wo keine sind, oder?
22-09-2022 20:04
@aufnimmerwiedersehen1 schrieb:
@eier4u_24 schrieb:Wenn das jemand bestreitet, darf er gerne auf seine Kosten ein Handschriften-Gutachten anfertigen lassen.
Aber wie gesagt: Bisher tauchte noch jede Sendung plötzlich wieder auf, wenn der Empfänger mit den Daten in der SV konfrontiert wurde.
Wenn man den Faden weiterspinnt, dann müßte wohl der VK alles tun, um den Nachweis zu erbringen, mit Sicherheit nicht der Käufer.
Ich wünsche dem TE auch, daß das ein gutes Ende nimmt, denn im Moment steht er mit dem Rücken an der Wand.
Im (zivil-) rechtlichen Verfahren ist aber nunmal kein direkter Beweis o. Sachbeweis im klassischen Sinn als Nachweis gefordert, sondern die plausible Nachvollziehbarkeit, ein mittelbarer Beweis, quasi der sogenannte Anscheinsbeweis. Wie es so schön heißt in der Beweislehre: " 'Überzeugender Beweis" Ist die über jeden Zweifel erhabene Überzeugung des Gerichts' "
Wäre es anders, könntest Du auch nie den Zugang eines bspw. Schreibens bei einer Behörde, einer Kündigung o.ä. per Einschreiben "nachweisen", da im Regelfall eben nur die Einlieferung eines Einschreibeumschlags mit bestimmter Adressierung, nie aber der tatsächliche Inhalt des Umschlags bzw. des einliegenden Dokuments nachgewiesen / bewiesen werden kann...
Wenn Du also z.B. den einen Einlieferungsbeleg hast, eine Zuordnung dieses Belegs zu einem Adressaten, eine elektronische Sendungsverfolgung, belegen kannst, dass Du regelmäßig tatsächlich erfolgreich versendest, auch teurere Artikel von Dir, versandt mit gleicher Versandart, korrekt angekommen sind, etc ,
dann dürften 99,9% der Gerichte in Deutschland im Zweifelsfall zu einer Überzeugung zu Gunsten eines Einlieferers gelangen...
22-09-2022 20:26
@stern-chen0 schrieb:
Zukunft werde ich meine Etiketten hier ausdrucken, Bild des Umschlags machen, und dann bei der Post ein weiteres Bild von Umschlag mit sichtbaren Versandetikett UND den Einlieferungsbeleg daneben gelegt... weitere Bilder des Einlieferungsbelegs kann ich ja jederzeit machen, da ich diesen dann ja zuhause habe.
Das ist clever so. Auch ich mache das immer, ob Brief oder Paket.
Foto der Sendung mit aufgeführter Adressangabe, Scan der Marke / Label (QR-Code auf Marke für die Basis-Sendungsverfolgung oder des QR-Codes des Einlieferungsbelegs für alle anderen sendungsverfolgten Sendungen). Wenn ich dann das Foto o. den Scan dann elektronisch ablege, schreibe ich auch immer dazu, wann (Tag / Uhrzeit) und wie (Einlieferung / Einwurf wo) die Sendung auf den Weg gebracht wurde.
Macht sich im Streitfall immer gut, ob nun eine Sendung tatsächlich oder nur behauptet nicht angekommen ist. Wenn es auch nicht zwangsläufig immer mit Erfolg z.B. bzgl. Käuferschutz gesegnet sein muss.
Das hat bei mir allerdings in 2 oder 3 Fällen bei behauptetem Nichterhalt eines Käufers nach Übersendung dieser Daten auch dazu geführt, dass die Sendung durch den Käufer aufgefunden wurde bzw. glücklicherweise wie durch Zauberhand bei diesem zugestellt wurde ("gerade heute angekommen...").
22-09-2022 20:44
@stern-chen0 schrieb:...
Ich habe der K jezt geschrieben dass ich ihr nicht glaube dass die Ware nicht ankam, und dass ich bei der Polizei Anzeige wegen Verdacht auf Betrug einreichen werde.
Ich würde nicht die Käuferin wegen Betrugs anzeigen.
Sinnvoller und neutraler ist die Anzeige wegen Diebstahls / Unterschlagung gegen "Unbekannt".
Sie/er will weiter meine Adresse, damit sie mich wegen Diffamierung anzeigen kann... und ich MUSS ihr die geben. Ich MUSS gar nix 🙂
Richtig. Deine Adresse musst Du ihr gegenüber erst einmal nicht herausgeben.
Den Straftatbestand "Diffamierung" gibt es nicht, denkbar wäre stattdessen grundsätzlich Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.
Trifft in Deinem Fall allerdings nicht zu, solange Du nicht behauptest (Tatsachenbehauptung), dass sie den Brief unterschlägt, sondern nur als Vermutung (Meinung) äußerst, dass Du ihr nicht glaubst.
Musst also nicht nervös werden.
Da ich einen neuen Account habe und sich ein durch eBay geschlossener Fall dann doch negativ auswirkt, Mängel und so, habe ich jetzt das Geld zurückerstattet. Auch nach Miriams Aussagen würde es ja eh darauf hin hinauslaufen. :(. Und so bekomme ich wenigstens die Provision erstattet, sprich ich habe nicht noch mehr Kosten.
Ich hab daraus gelernt, Bild machen von der Sendung, nur bei der Post selbst abgeben, weitere Bilder machen von Brief und Einlieferungsnachweis.
Und im Gegensatz zu manch anderen hier war mein Lehrgeld noch "günstig"... ärgern tuts mich natürlich trotzdem 😞
Verständlich, aber eben die wahrscheinlich nervenschonendste Variante und verkraftbar wg. des geringen Werts. Mund abwischen und draus lernen, das hast Du ja auch.
Den K habe ich gesperrt und auch weitere Nachrichten blockiert.Nun wird alles über die Polizei gehen, die sicher auch Nachforschungen durchführen wird.
Sperrung und Block ist konsequent.
Von der Polizei solltest Du Dir aber nicht zuviel versprechen. Es wird an die Beschuldigte (wenn Du die Käuferin selbst anzeigst) bzw. die Zeugin (wenn Du gegen "Unbekannt" Anzeige erstattest) ein Anhörbogen versandt. Und nach 4 bis 6 Wochen bekommst Du einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, weil ein Täter nicht ermittelt werden bzw. kein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann. Macht aber nichts, die Käuferin muss sich noch einmal damit beschäftigen und erkennt, dass Handlungen auch Konsequenzen hervorrufen können, wenn auch manchmal nur zahnlose. Aber Du hast Flagge gezeigt und dieses Vorgehen unterstütze ich persönlich zu 100%.
22-09-2022 21:27
Soweit mir bekannt ist, scannt die Post im zuständigen Verteilzentrum des Empfängers die Sendungsnummer des Prio-Briefes. Was danach, also zwischen letztem Scan und dem Empfänger passiert, verliert sich im Nebel. Das ist der Grund, weshalb ich diese Sendungsform nicht nutze.
22-09-2022 22:09
@wetterau_de schrieb:Soweit mir bekannt ist, scannt die Post im zuständigen Verteilzentrum des Empfängers die Sendungsnummer des Prio-Briefes. Was danach, also zwischen letztem Scan und dem Empfänger passiert, verliert sich im Nebel. Das ist der Grund, weshalb ich diese Sendungsform nicht nutze.
Es verliert sich zumindest etwas weniger im Nebel, als bei Briefen mit Basis-Sendungsverfolgung oder ohne jede Sendungsverfolgung. Und der Nebel lichtet sich zumindest bei sogenannten Zustellhindernissen.
Das Entscheidende ist aber eben der Einlieferungsnachweis und die Akzeptanz bei Ebay, Nebel hin oder her. Und das ist der Grund, weshalb ich bei Ebay diese Sendungsform sehr wohl nutze bis zu bestimmten Warenwerten.
Es bleibt eben persönliche Ansichtssache.
23-09-2022 03:37 - bearbeitet 23-09-2022 03:39
Spoiler
@claudius_bockschus schrieb:Das ist clever so. Auch ich mache das immer, ob Brief oder Paket.
Foto der Sendung mit aufgeführter Adressangabe, Scan der Marke / Label (QR-Code auf Marke für die Basis-Sendungsverfolgung oder des QR-Codes des Einlieferungsbelegs für alle anderen sendungsverfolgten Sendungen). Wenn ich dann das Foto o. den Scan dann elektronisch ablege, schreibe ich auch immer dazu, wann (Tag / Uhrzeit) und wie (Einlieferung / Einwurf wo) die Sendung auf den Weg gebracht wurde.
Macht sich im Streitfall immer gut, ob nun eine Sendung tatsächlich oder nur behauptet nicht angekommen ist. Wenn es auch nicht zwangsläufig immer mit Erfolg z.B. bzgl. Käuferschutz gesegnet sein muss.
Das hat bei mir allerdings in 2 oder 3 Fällen bei behauptetem Nichterhalt eines Käufers nach Übersendung dieser Daten auch dazu geführt, dass die Sendung durch den Käufer aufgefunden wurde bzw. glücklicherweise wie durch Zauberhand bei diesem zugestellt wurde ("gerade heute angekommen...").
moin,
der Scan funktioniert aber nur, wenn man ein Smartphone hat...?
Wie muss man sich das vorstellen ?!
Oder gibt es geheime Tricks, die Marke auch zu scannen, wenn man am PC sitzt...?!
Es werden hier oft Dinge vorausgesetzt, die jedoch nicht jeder sofort nachvollziehen kann.
Daher wäre es immer sinnvoll, gewisse Abläufe zu konkretisieren und nicht vorausetzen, dass alle die hier lesen, sich auch mit der Materie auskennen und/oder ein Smartphone nutzen.
Nicht persönlich nehmen...
Ich mache unter KleinAnz. auch von allen Sendungen Fotos und liefere stets im Paketshop ein, aber dass es möglich und sinnvoll ist die Marke zu scannen, das lesen ich heute zum ersten mal.
Vermutlich muss ich mir jetzt extra ein Smartphone zulegen,
um allen Eventualitäten entgegenzuwirken...?!
23-09-2022 06:05
Guten Morgen @Anonymous
Nein, dafür brauchst du kein Wishphone 😉
https://www.heise.de/tipps-tricks/QR-Code-scannen-am-PC-so-geht-s-5076050.html
23-09-2022 10:26 - bearbeitet 23-09-2022 10:28
"Postmitarbeiter sind sogar angehalten, keine Vermerke auf den Einlieferungsscheinen anzubringen, schon gar nicht auf Sendungen, die keiner Haftung unterliegen.
Wenn die Damen auf deiner Dorfpost die Zeit haben, das trotzdem zu tun, dann aus reiner Freundlichkeit, aber ohne rechtlichen Hintergrund!"
Auf dem Einlieferungsbeleg der Post gibt es sogar unter der Sendungsnummer extra eine Zeile für Vermerke.
Und wenn ich zehn Prio-Maxibriefe abgebe, dann muss dort natürlich immer der zur Nummer gehörige Name vermerkt werden.
Woher soll ich denn sonst wissen, zu wem die Sendung ging ??? Ist eigentlich logisch.
Ich habe dieses Verfahren schon im mehreren verschiedenen Post-Filialen praktiziert, und da gab es nie Gegenwehr von den Damen.
Schließlich sorgen diese Sendungen für guten Umsatz ...
23-09-2022 11:06
Moin,
aber braucht man dafür nicht die DHL-App?
Um auch das Ergebnis des Trackings angezeigt zu bekommen?
Ansonsten hat man nur den Code gescannt und sonst passiert nichts weiter 🤔