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Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 
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35 ANTWORTEN 35

Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

>Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 

Moin

da Bewertungen freiwillig erfolgen KÖNNEN und nicht MÜSSEN,

hielte ich Deine Idee für wenig  sinnvoll . . . und nein, das geht natürlich nicht.

Nachricht 2 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Hi

 

Kann gut sein, dass ich dich völlig falsch verstehe. Ich wüsste nicht, wie das technisch gehen soll. Aber wenn du es herausgefunden hast, lasse es uns bitte wissen.

Nachricht 3 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Moin, das geht überhaupt nicht, denn man kann keine bereits abgegebenen grünen Bewertungen zurückziehen.

 

Nachricht 4 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@bootyooty schrieb:

Moin, das geht überhaupt nicht, denn man kann keine bereits abgegebenen grünen Bewertungen zurückziehen.

 


Man kann auch keine abgegebene rote Bewertung zurückziehen.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 5 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Skandal !

 

gehörte die Bewertung mit zum Lieferumfang des Artikels?

 

nur weil Du keine Bewertung "zurückerhalten" hast willst Du Deine abgegebene zurückziehen?

 

abgesehen davon das das nicht möglich ist:

 

Bewertungen sind und bleiben (vorerst) für beide Seiten freiwillig......

 

Nachricht 6 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

"Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!"

 

Ja, auf jeden Fall. Das wär echt SUPER!!

 

Auge um Auge, Zahn um Zahn...

oder - wie du mir nicht, so ich dir nicht:


 

Nachricht 7 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Ist natürlich nicht schön, selbst eine Bewertung mal nicht zu bekommen auch wenn man den anderen schon bewertet hat.

Aber wenn Du jemanden im Hausflur einen Guten Tag wünscht und der erwiedert das nicht, dann nimmst Du das doch auch nicht wieder zurück. Oder ?

Nachricht 8 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

 

Ja, man sollte selbstverständlich eine abgegebene BW zurücknehmen können.

 

Schließlich basierte die Erfolgsstory von eBay ursprünglich auf das (damals neue) Prinzip der gegenseitigen BW.

 

Es ist doch demütigend, erniedrigend und zutiefst frustierend, wenn man auf eine abgegebene BW keine Gegenleistung erhält.

Man fühlt sich klein, wertlos, ausgenutzt, in die Ecke gestellt und ist in tiefster Seele verletzt.

Durch diesen Vertrauensbruch wird das Selbstwertgefühl zerstört – man verfällt möglicherweise in tiefe Depressionen.

 

Und der in diesem Zusammenhang oftmals gebrauchte Spruch...

die Abgabe ist freiwillig, niemand muss, jeder darf

...ist billig. Wir sind hier schließlich nicht im Swingerclub!

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"Sicherheit nennt man den Zustand, wenn die Regierung vor der eigenen Bevölkerung sicher ist."
(Noam Chomsky)
Nachricht 9 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Aber bitte keine Selbstmordgedanken !!!  Sonst müsstest Du Dir vorher noch bei Ebay einen Sarg ersteigern und bekommst vielleicht wieder keine Bewertung dafür!

Nachricht 10 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Doch, ich sage dann z.B. "dann eben nicht", meistens kommt dann doch noch ein Gruß...

 

Im Übrigen würde ich es schon begrüßen, wenn man eine abgegebene Bewertung zurücknehmen könnte. Das könnte an einen Zeitraum gebunden sein, z.B. 4 Wochen, und dann nur, wenn keine Bewertung kam. Das kann die Software ja prüfen. Auch wenn Bewertungen freiwillig sind, sollten Sie selbstverständlich sein.

Ich habe momentan einen VK mit 35 Sternen, der hat noch keine einzige Bewertung abgegeben. Er bekommt ja auch den Ebay-Hinweis, dass er die Bewertung nicht vergessen soll oder so ähnlich. Ich finde dieses Vorgehen von Käufer oder Verkäufer einfach nur unverschämt.

Bin inzwischen dazu übergegangen, immer die Bewertungsprofile zu prüfen und meistens erst zu bewerten, wenn eine Bewertung da ist.

Nachricht 11 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Naja, zurücknehmen nicht gerade, aber eben drauf aufmerksam machen

Nachricht 12 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Auch wenn Bewertungen freiwillig sind, sollten Sie selbstverständlich sein.

 


Ich erkläre dir mal den Unterschied zwischen freiwillig und selbstverständlich.

 

Selbverständlich bezahlst du deine Ware an der Supermarktkasse, weil es erforderlich ist!

 

Freiwillig kauft oder verkauft man privaterweise hier bei ebay. Denn gezwungen wird dazu niemand.

 

Im übrigen solltest du dir deinen letzten Satz nochmal gaaanz genau und langsam durchlesen:

 


Bin inzwischen dazu übergegangen, immer die Bewertungsprofile zu prüfen und meistens erst zu bewerten, wenn eine Bewertung da ist.

 

 

Wenn dein Transaktionspartner genau so denkt, geht ihr beide leer aus.

Nachricht 13 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Ich muß ehrlich zugeben, daß ich mich auch ärgere, wenn ich einen Käufer sehr gut bewerte, auch wenn dieser sich länger Zeit gelassen hat zu bezahlen und dann keinerlei Gegenbewertung bekomme. Meistens sind es die Käufer, die nicht bewerten. Sie sind im Glauben,das sie als Käufer ja sozusagen "Kunden" sind und somit "König" und der Verkäufer hat sich schließlich tausendmal für den Einkauf zu bedanken, wie im Laden eben. Ich würde vorschlagen, es technisch so einzurichten, daß eine Bewertung im Portal nur dann sichtbar wird, wenn auch der Andere gleichfalls auf die abgegebene Bewertung mit einer Bewertung reagiert.

Aber ob Ebay das einrichtet glaube ich eher nicht. So bleibt nur hoffen und abwarten.

Nachricht 14 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Nein, ich hoffe und warte nicht.

Mir ist es egal ob bewertet wird oder nicht.

 

Habe auch aus verschiedenen Gründen mal nicht bewertet.

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Butenland...Ein neues, gutes Leben für Tiere.
Nachricht 15 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@tino1538 schrieb:

Ich muß ehrlich zugeben, daß ich mich auch ärgere, wenn ich einen Käufer sehr gut bewerte, auch wenn dieser sich länger Zeit gelassen hat zu bezahlen und dann keinerlei Gegenbewertung bekomme. Meistens sind es die Käufer, die nicht bewerten. Sie sind im Glauben,das sie als Käufer ja sozusagen "Kunden" sind und somit "König" und der Verkäufer hat sich schließlich tausendmal für den Einkauf zu bedanken, wie im Laden eben. Ich würde vorschlagen, es technisch so einzurichten, daß eine Bewertung im Portal nur dann sichtbar wird, wenn auch der Andere gleichfalls auf die abgegebene Bewertung mit einer Bewertung reagiert.

Aber ob Ebay das einrichtet glaube ich eher nicht. So bleibt nur hoffen und abwarten.


Tolle Idee!

 

Würde jeden Betrüger freuen.

 

 



Schmailies Schmailies Schmailies
Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

Nachricht 16 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Verstehe ich nicht ganz ! Was hat eine abgegebene oder nicht abgegebene Bewertung denn mit Betrug zu tun?

Nachricht 17 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Denk nach!

 

Deinem Vorschlag zufolge würde ein Betrüger nie eine Bewertung abgeben, und somit auch nie berechtigte Rote erhalten.

 

 



Schmailies Schmailies Schmailies
Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

Nachricht 18 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!


@**nff** schrieb:

Denk nach!

 

Deinem Vorschlag zufolge würde ein Betrüger nie eine Bewertung abgeben, und somit auch nie berechtigte Rote erhalten.

 


 Wobei du dir schon bewusst ist, wie man das lösen könnte:

 

Mit einer von ebay vorgegebenen Option „Bewertung sofort sichtbar machen“.

 

Und dem Risiko, dass man von der Gegenseite keine BW erhält.

Aber das wäre dann auch nicht sooo tragisch.

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Es gibt keine Wahrheiten, nur Wahrscheinlichkeiten und Sichtweisen.
Nachricht 19 von 36
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Betreff: Sollte man eine abgegebene Bewertung bei nichterhalter Bewertung zurückziehen können??!!

Und diese Option hätte dann was genau mit dem Vorschlag von @tino zu tun??

 

 



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Nachricht 20 von 36
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