13-01-2013 16:21
Hallo liebe Forenhelfer,
heute möchte ich an eine Frage anschließen, die von mir am 30.10.12 um 23:44h eingestellt wurde, Artnr.180788490005. Ich fand damals keine Antwort-Funktion und die befragte ebay-Hotline auch nicht.
Kurz zusammengefasst: 8.1.12 Kauf eines gebrauchten Acer Laptops für 203.- von "Privat", Bewertungen vorher nicht angesehen, Gerät nach 6 Mon. wiederholt defekt, im Juli und September 2 vergebliche Reparaturen durch VK, laut seiner mail kalte Lötstelle am Mainboard, am 23.10.12 mein Rücktritt vom Kauf per mail, 28.10.12 VK lehnt Rückabwicklung per mail ab.
VK hat nach meiner Info das Gerät selbst im Nov. 2010 mit gleichem Defekt ersteigert, was mir der alte Besitzer am Telefon bestätigte.
Die Bewertungen meines VK zeigen, dass er 2011/2012 etwa 22 Laptops plus andere technische Geräte verkauft sowie teils defekte Ersatzteile gekauft hat (habe alles ausgedruckt).
Jetzt möchte ich, der Antwort von gabywolke7 vom 31.10.12 folgend, dem VK ein Einschreiben schicken.
Geplanter Inhalt:
Nochmals Rücktritt vom Kauf , Rückforderung aller Kosten, 14 Tage Fristsetzung.
Anfechtung wg. AGB-Pflicht aufgrund vermutlich gewerblichen Verhaltens ( Verkauf von 22 Laptops).
Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, Mangel bei Verkauf bekannt, da selbst defekt gekauft.
Dazu meine folgenden Fragen:
1. Ist meine Aufzählung einigermaßen vollständig?
2. Welches Datum ist für den Beginn der Verjährung maßgebend? Wie verhält es sich in diesem Falle mit der 6-Monatsfrist der Beweislast?
3. Käme außer der arglistigen Täuschung auch der Straftatbestand des (Waren-)Betrugs in Frage, den ich anzeigen könnte ?
4.(Für mich sehr wichtig) Falls der VK nun in die Rücknahme einwilligen sollte, aber eine Rücksendung ohne vorherige Geldrückzahlung verlangt, kann ich dann das Gerät per Nachnahme zurücksenden, um nicht eventuell Geld und Ware zu verlieren?
Der Zustand des Laptops ist dem VK ja schon bekannt (mindestens durch die 2 Reparaturen). Erfüllt die Nachnahme eine Übergabe Zug um Zug?
Hoffentlich nicht zu viele Fragen, schon mal vielen Dank für eventuelle Antworten.