27-05-2014 21:55
Ich habe am 31.12.2013 eine elektrische Nagelfräse bestellt. Nach dreimaligem Gebrauch ist sie schon defekt.
Daraufhin habe ich den Verkäufer am 23.03.2014 und am 24.04.2014 kontaktiert mit der Bitte dazu Stellung zu nehmen. Leider ohne Erfolg.
Was kann ich jetzt machen?
Ich finde mich bei "Probleme klären" nicht zurecht, weil mein Problem dort nirgendwo aufgeführt ist und die Artikelnummer nicht mehr existiert.
http://www.ebay.de/itm/Tuv-GS-geprufter-NAGELFRASER-FRASER-MANIKURE-GERAT-NAGEL-R67-2-/251507778690
Über eBay geht nix mehr.
Schick sie zurück und fordere ihn mit Fristsetzung zur Nachbesserung auf.
Es ist ein Gewährleistungsfall mit noch Beweispflicht des Verkäufers.
D.h. er müsste beweisen, daß der Artikel beim Kauf mängelfrei war. Was er nicht kann und deswegen zur Nachbesserung bzw Neulieferung verpflichtet ist.
Ausser du hättest sie falsch bedient und er könnte das nachweisen, dann bekommst natürlich nix.