16-08-2017 13:15
@gblock_de schrieb:
Hallo guten Tag, ich habe Artikel verkauft und wollte den Käufer anrufen, weil er mit seiner Zahlung im Rückstand ist. Die bei ebay hinterlegte Handy-Nummer ist allerdings nicht gültig bzw. nicht vergeben. Was macht man in diesem Fall ? Die anderen möglichen Kommunikationswege sind mir bekannt. vielen Dank für eine Information.
Servus @gblock_de
Du verkaufst als Gewerbetreibender.
Wahrscheinlich ist so manche Telephonnumer hier nicht mehr aktuell.
Es ist aber auch - in meinen Augen - kaum geeignet,
den Leuten hinterherzutelephonieren.
Du kannst jetzt entweder einen Nichtzahlerfall öffnen
und nach vier Tagen schließen.
Dann bekommt der Käufer einen entsprechenden Vermerk.
Auch auf einen Abbruch könnte man sich einigen.
Leider haben viele Neulinge gar keine Ahnung davon,
daß sie hier verbindlich kaufen
und ein einfaches Nichtzahlen und Nichtrühren keinem Widerruf gleichkommt.
Auf jeden Fall solltest Du aber schriftlich mit dem Kunden kommunizieren.