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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo habe den Artikel nicht gleich bezahlt , sodern 1 Woche später !!! nun der Händler hat das akzeptiert.... ohne Probleme.

Nun von Ihnen würde ich ermahnt und hab eeine Eintragung so das ich beschrenkt einkaufen kann... echt schlecht ...

löschen Sie das

 

mfg

Tizian asti

 

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Antworten (3)


@Anonymous  schrieb:

Hallo habe den Artikel nicht gleich bezahlt , sodern 1 Woche später !!! nun der Händler hat das akzeptiert.... ohne Probleme.

Nun von Ihnen würde ich ermahnt und hab eeine Eintragung so das ich beschrenkt einkaufen kann... echt schlecht ...

löschen Sie das

 

mfg

Tizian asti

 


Hallo @Anonymous 

 

generell gilt bei ebay, dass Artikel SOFORT zu bezahlen sind, bzw. steht in den ebay Grundsätzen, dass der Artikel binnen 2 Tagen zu bezahlen ist.

 

 

https://www.ebay.de/help/policies/payment-policies/grundsatz-zur-vorgehensweise-bei-einem-nicht-beza...

 

 

Wenn ein Nutzer einen Artikel im Rahmen einer Auktion oder per „Sofort-Kaufen“ kauft, muss es diesen innerhalb von 2 Tagen nach dem Kauf bezahlen.

Was besagt der Grundsatz?

Wenn ein Nutzer einen Artikel im Rahmen einer Auktion oder per „Sofort-Kaufen“ kauft, ist es dazu verpflichtet, den Artikel innerhalb von 2 Tagen vollständig zu bezahlen. Für Käufer gilt Folgendes:

  • Bevor sie einen Artikel kaufen, müssen Sie sich über die Verpackungs- und Versandkosten und alle Bedingungen informieren, die der Verkäufer im Angebot angegeben hat.
  • Gebote können nur im Ausnahmefall zurückgenommen werden

Wenn der Käufer die Frist von 2 Tagen für das Bezahlen verstreichen lässt, ohne den Verkäufer zu kontaktieren, kann dieser unter „Probleme klären“ einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen.

 

 

Sowie § 6 ebay AGB Angebotsformate und Vertragsschluss Satz 9

 

Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

 

Wenn der Händler deine Zahlungsverzögerung akzeptiert hat und trotzdem einen Fall wegen Nichtzahlung geöffnet und auch bereits geschlossen hat, dann leg Einspruch gegen die Verwarnung ein. Dies ist jedoch nur dann von Erfolg gekrönt, wenn du nachweisen kannst, dass du vor Schliessung des Falls gezahlt hast.

 

Einspruch gegen Nichtzahlervermerk

@Anonymous 

 

Du kannst gegen so eine Verwarnung Einspruch einlegen. Wie das geht, das kannst du hier  nachlesen.

 

 

 

@linaimforum 

 

Wo steht das geschrieben, dass "...Käufe bei Ebay sind möglichst umgehend zu zahlen.." wären????


@Anonymous  schrieb:

Hallo habe den Artikel nicht gleich bezahlt , sodern 1 Woche später !!! nun der Händler hat das akzeptiert.... ohne Probleme.

Nun von Ihnen würde ich ermahnt und hab eeine Eintragung so das ich beschrenkt einkaufen kann... echt schlecht ...

löschen Sie das

 

mfg

Tizian asti

 


Hi @Anonymous 

Der Eintrag wird nicht gelöscht..schon garnicht hier im Forum!

Käufe bei Ebay sind möglichst umgehend zu zahlen, das sollte auch dir bekannt sein.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder