29-06-2021 07:03
ein freundliches Hallo....
@aijib_0
deine Notbremse wäre z.B.
bei einem gewerblichen Vk, das Widerrufsrecht zu nutzen
wie es geht steht in der AGB des Verkäufers....
bei privaten Vk, bist du auf deren guten Willen angewiesen,
sie könnten die Transaktion abbrechen, müssen es aber nicht,
wenn nix zu machen ist,
bleibt dir nur die Bezahlung und den Artikel selber wieder zu verkaufen
Hallo!
@aijib_0 Auch wenn du neu bist, hast du hier keinen Welpenschutz.
Wenn man einen Preisvorschlag macht, dann muss man davon ausgehen, daß ein Verkäufer ihn annimmt und dann hat man einen Kauf getätigt. Warum machst du einen Preisvorschlag, wenn du den Artikel gar nicht willst?
Man kann dir nur raten das zu bezahlen, denn wenn du gleich mit nicht bezahlten Artikeln anfängst, dann bist du schneller bei eBay raus, als du schauen kannst.