Ist es statthaft bei „gebrauchten“ oder „vom Verkäufer überholten“ Waren , die sich gemäß Angebot (Versand aus) bereits in Deutschland /EU befinden
ZUSÄTZLICH zum Angebotspreis noch 19% Mehrwertsteuer zu verlangen bzw. zu berechnen?
-insbesondere da ein Vorsteuer-Abzug beim Erwerb bereits gebrauchter Güter prinzipiell NICHT möglich ist bzw. anerkannt wird..?