29-07-2020 10:17
Hallo
Wie kann ich negativ Bewerten ? Man ärgert sich mit Käufern herum die weder auf Mails antworten noch auf die Aufforderung von eBay reagieren. Sitzen die Fall Klären Phase ab und nichts passiert danach. Ich dachte hier wird ein rechtsgültiger Vertrag eingegangen aber man hat keine Möglichkeit zumindest eine Bewertung als Spaßbieter anzumerken. Das Bewertungssystem finde ich nicht gut.
Und die Unterstützung durch eBay hat Null Erfolg und hilft nicht. Man hat nur Ärger und Wartezeit und Null Erfolg.
@bolide-628 schrieb:Hallo
Wie kann ich negativ Bewerten ? Man ärgert sich mit Käufern herum die weder auf Mails antworten noch auf die Aufforderung von eBay reagieren. Sitzen die Fall Klären Phase ab und nichts passiert danach. Ich dachte hier wird ein rechtsgültiger Vertrag eingegangen aber man hat keine Möglichkeit zumindest eine Bewertung als Spaßbieter anzumerken. Das Bewertungssystem finde ich nicht gut.
Und die Unterstützung durch eBay hat Null Erfolg und hilft nicht. Man hat nur Ärger und Wartezeit und Null Erfolg.
ein freundliches Hallo....
wenn du alles richtig machst ist es weitaus besser als nee Negativbewertung
die erst nach dem Kauf gelesen wird! @bolide-628
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!