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Rücknahme eines Gebotes

Ich habe gerade auf eine Kamera geboten, jedoch erst nachher festgestellt, dass sie nicht die von mir erwartete Auflösung hat. Ich möchte das Angebot deshalb zurücknehmen. Die Angebotsfrist läuft noch Tage.

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@dennoch  schrieb:

Ich habe gerade auf eine Kamera geboten, jedoch erst nachher festgestellt, dass sie nicht die von mir erwartete Auflösung hat. Ich möchte das Angebot deshalb zurücknehmen. Die Angebotsfrist läuft noch Tage.


Hast Du vergessen wie es geht oder es inzwischen selbst gefunden?

Gebotsrücknahmen (letzte 12 Monate): 1

 

"Ich habe die Artikelbeschreibung erst nach dem Bieten gelesen" ist kein legitimer Grund für eine Gebotsrücknahme. Gebote sind verbindlich. Deshalb sollte man die Artikelbeschreibung immer vor dem Bieten lesen. Wenns ganz dumm kommt, dann kann der Verkäufer von Dir Schadenersatz verlangen, falls ihm durch Deine unerlaubte Gebotsrücknahme ein Schaden entstanden ist. 


@dennoch  schrieb:

Ich habe gerade auf eine Kamera geboten, jedoch erst nachher festgestellt, dass sie nicht die von mir erwartete Auflösung hat. Ich möchte das Angebot deshalb zurücknehmen. Die Angebotsfrist läuft noch Tage.


Hi @dennoch 

 

Du weißt das Gebote verbindlich siind?!

Den Artikel hättest du dir vorher genau anschauen können/müßen!

Was du angibst berechtigt nicht zur Rücknahme des Gebotes!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder