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RACHEBEWERTUNG ANGEDROHT

Guten Abend in die Runde, 

nach Erhalt eines Artikels stellte ich fest das, statt DHL Päckchen 3,79€, mit 1,55 € Brief versendet wurde. 

Nach der Kontakt Aufnahme wurde mir mitgeteilt (Kosten Pauschale) das es ja nur ein paar Cent sind. 

Dann kam diese Äusserung, O - TON: Gibst du mir eine negative Bewertung, bekommst du auch eine. 

Wie kann ich darauf reagieren, im voraus Danke für eure Antworten 

Gruß aus dem Pott 

Sissi

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@sissisommer2010  schrieb:

Guten Abend in die Runde, 

nach Erhalt eines Artikels stellte ich fest das, statt DHL Päckchen 3,79€, mit 1,55 € Brief versendet wurde. 

Nach der Kontakt Aufnahme wurde mir mitgeteilt (Kosten Pauschale) das es ja nur ein paar Cent sind. 

Dann kam diese Äusserung, O - TON: Gibst du mir eine negative Bewertung, bekommst du auch eine. 

Wie kann ich darauf reagieren, im voraus Danke für eure Antworten 

Gruß aus dem Pott 

Sissi


Hi @sissisommer2010 

Wolltest du dafür den Rot bewerten und wurde das bei Kontaktaufnahme besprochen? Da schaukelt sich sowas schonmal hoch!

Brief oder Päckchen ist schon ein Unterschied, aber beides nicht sendeverfolg!

Das kannst du in der Bewertung bei den Sternchen abziehen, aber Rot wenn die Ware ok ist, in meinen Augen nicht angebracht!

Porto ist nicht gleich Versandkosten und die Ware fliegt nicht automatisch zum Versender!

 


@sissisommer2010  schrieb:

Guten Abend in die Runde, 

nach Erhalt eines Artikels stellte ich fest das, statt DHL Päckchen 3,79€, mit 1,55 € Brief versendet wurde. 

Nach der Kontakt Aufnahme wurde mir mitgeteilt (Kosten Pauschale) das es ja nur ein paar Cent sind. 

Dann kam diese Äusserung, O - TON: Gibst du mir eine negative Bewertung, bekommst du auch eine. 

Wie kann ich darauf reagieren, im voraus Danke für eure Antworten 

Gruß aus dem Pott 

Sissi


Mail an ebay weiterleiten, Vk zusätzlich melden!

 

Oder über das Schnäppchen freuen, welches du vielleicht teurer weiterverkaufen willst?

 

Hallo,

 

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Ein Verkäufer wird von einem Käufer negativ oder neutral bewertet, empfindet das als unfair und bewertet zwar daraufhin diesen Käufer positiv, fügt aber einen sehr negativen Bewertungskommentar hinzu.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Verlust des PowerSeller-Status
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @sissisommer2010 

 

Käufer kann man nicht negativ bewerten.

 

Schon seit 12 Jahren nicht mehr.

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