04-03-2021 13:44
Tag @galubeni
na ja... seit 2007 angemeldet, da kann man doch wohl ein wenig Erfahrung haben?
Es gibt nichts mehr abzubrechen, der VK muss einen Abbruch über ebay einleiten, der Artikel bleibt solange bei dir als unbezahlt bis ebay den Abbruch durchführt.
Hallo @galubeni ,
nur bei einem gewerblichen Verkäufer kannst du den kauf widerufen.
Bei einem privaten Verkäufer bist du zum Kauf verpflichtet.
Ich als private Verkäuferin melde einen nicht bezahlten Artikel bei ebay.
Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren