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Muss jemand der etwas versteigert ,das letzte geboht akzeptieren ,auch wenn es sehr  niedrig ist.

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Hallo @gesk-mari 

 

Ja! Der Startpreis einer Auktion ist der niedrigste Preis, zu dem ein Verkäufer den Vertrag zu erfüllen hat, daher sollte man immer seine Schmerzgrenze, für den eigentlich bereit ist, den Artikel abzugeben, als Startpreis festlegen. Man muss ja nicht mit einem Euro starten.

 

Es gibt zwar noch die kostenoflichtige Option des versteckten Mindestpreis (in den meisten Kategorien mindestens 75 Euro) aber die Gebühren muss man dafür auch zahlen, wenn der Artikel nicht verkauft wurde. Bei diesem Auktionstyp ist der Artikel so lange nicht verkauft, bis jemand das Mindestgebot knackt, ab dann läufte es wie eine normale Auktion weiter.

 

Aber das einfachste (und ehrlichste) wäre es, seine Artikel zu dem Preis einstellen, den man mindestens erzielen möchte - also mit erhöhtem Startpreis. Und das kostet auch keine extra Gebühren.

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