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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Ebay-Team,

wie bereits mehrfach beschrieben, hätte ich gerne detaillierte Antworten auf meine Fragen zu meinem letzten Verkauf:

Hintergrund: Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht. Seine Untätigkeit wurde mit Erstattung seitens Ebay belohnt.

Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?

Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe.  Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?

Zumal ich mich mit dem Verkäufer ja innerhalb einer vorgegebenen Frist einigen sollte. Hat aber hier auf Seiten des Käufers nicht funktioniert. Private Dinge waren offenar wichtiger ...

Die Aufforderung von Ebay zum Kauf des Rücksendetickets hatte ich als Empfehlung, nicht als MUSS, verstanden. Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen!

Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?

Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?

Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?

Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?

Warum wird ein langjährig guter Kunde/Verkäufer mit besten Bewertungen anhand nur eines Falls nun von Ebay wie ein Betrüger und Wiederholungstäter behandelt?  So kommt es zumindest bei mir an.

Nachricht 1 von 94
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93 ANTWORTEN 93

Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@petersmodellbahnstuebchen

Jo als Gewerblicher dem nix anderes übrig bleibt als bei eBay zu verkaufen kann ich es nachvollziehen! Als privater nicht! Was ist eBay ?
Eine virtuelle Webseite mit ein paar Server und mitarbeiter.sonst nix.es haben sich so viele private hier abgemeldet, warum? Weil Verkäuferschutz Werbung gemacht wird aber wenn es drauf ankommt ist davon nix aber auch gar nix mehr zu hören.dann überwiegt immer der Käuferschutz! Also ist das für mich eine aForm des unlauteren Wettbewerbs!
eBay ist ein Vermittler stellt eine Webseite und nicht mehr. Eigendlich dürfen sie für keine Partei irgendetwas ergreifen. Und so denke nicht nur ich sondern mittlerweile Millionen von ehemals usern.deshalb bricht auch nahezu täglich das Geschäftsmodell von eBay weg weil die Kundschaft sich andere Vertriebskanäle sucht oder aufbaut! Solong bleib bei dem Laden bis auch du merkst das du nur zahlst!
Nachricht 21 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@non-soli-cedit 

 

ich glaube, Du verwechselst nach wie vor die Problematik des Online-Handels generell mit Problemen von Ebay.

 

Hier ist niemand, auch kein gewerblicher Verkäufer, von Ebay abhängig und kann sich jederzeit umorientieren. So wie ich das auch tue. Ich bin nicht nur auf Ebay unterwegs, sondern habe selbstverständlich verschiedene Absatzkanäle.

 

Aber das Problem des Käufer- und Verkäuferschutzes wirst Du auch auf auch anderen Plattformen finden, wenn diese ihre "wichtigste" Kundschaft, nämlich die Käufer, ernst nehmen. Denn ohne zahlende Käufer kein Geschäft für die Plattform.

 

Warum glaubst Du, ist der Handel mit Retourenware in Deutschland inzwischen so groß? Natürlich, weil die Retouren so einfach sind. Und das ist nicht Schuld der Plattformen, sondern durch den Verbraucherschutz begründet.

 

Damit muss man sich halt arrangieren oder sich Vertriebskanäle außerhalb der Onlinewelt suchen.

Nachricht 22 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@petersmodellbahnstuebchen 

entschuldige bitte, dass ich Dir widerspreche, aber hier ist mit Sicherheit eine sehr große Anzahl von gewerblichen Händlern von ebay abhängig.

Tausende müssten Ihren Laden dicht machen, wenn es ebay von heute auf morgen nicht mehr geben würde.

Nachricht 23 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Wenn Tausende ihren Laden dichtmachen müßen wegen Ebay,

dann hat der Verkauf  nicht richtig getaugt.

Dann stand alles schon vorher auf "wackligen Beinen " wie es so schön heißt .

Ein guter Verkäufer mit guter Ware und gutem Service kann immer gute Geschäfte machen .

Nachricht 24 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@nordwest1963 

 

komisch, wenn ich die Kommentare von vielen Leuten hier im Forum sehe, lese ich nur immer wieder heraus, wie gut sich Artikel woanders verkaufen lassen, wie toll es woanders läuft, etc.

 

Und einer, wie Du schreibt, Tausende müssten ihren Laden dichtmachen, wenn es Ebay nicht mehr gäbe, andere schreiben, wie toll es woanders ist. Tja, was ist denn nur die Wahrheit???

 

Ich kann nur Aussagen zu meinem Geschäftsfeld machen und masse mir nicht an, über andere zu urteilen. Ich denke eher (d.h. ich vermute, ich weiß es nicht), daß viele gewerbliche Händeler jederzeit preiswerter woanders verkaufen können.

 

Nachricht 25 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@nordwest1963 

 

... und das liegt an der fehlenden Weitsicht vieler gewerblicher VK, sich alleine auf einem Standbein abzustützen kann nie gut gehen 😐

 

Schon ich habe in meiner damaligen GVK-Zeit viele Veränderungen mitgemacht sei es seitens ebay oder vom Gesetzgeber her - also auf drei verschiedene Plattformen verteilt UND zusätzlich noch einen Internetservice als Auftragnehmer betrieben, so war ich nach einigen Seiten hin abgesichert.

Nachricht 26 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@petersmodellbahnstuebchen 

die Wahrheit ist, dass Du Dich hier in einer "Blase" befindest, wo immer dieselben Leute immer und immer wieder das gleiche schreiben.

Ebay hat Millionen User! Was glaubst Du, wie viele davon sich in dieses Forum "verirren"? Da reden wir noch nicht einmal von einem Promillebereich.

 

Nachricht 27 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Ich versuche jetzt mal, das aus unserer Sicht zu schildern :

 

Wir hatten hier eine richtig gute Zeit. Der Entschluß, hier nur ein minimum an Artikeln anzubieten, hat viele Gründe. Das fängt an bei der Zahlungsabwicklung, dem nicht vorhandenen Käuferschutz, den Gebühren und den Scheuklappen, die eBay nach wie vor trägt, wenn es um PVK und China geht. 

Wir bieten unsere Artikel auf anderen Plattformen an und es läuft definitiv besser, als hier. Und wenn wir nicht zu d..f wären, hätten wir auch einen eigenen Onlineshop.

Natürlich gibt es auch woanders Zeiten, in denen es mal besser und mal schlechter läuft. Aber am Ende bleibt mehr hängen als hier.

Jetzt nehmen wir mal an, dass es auch woanders eine ähnliche Zahlungsabwicklung oder Gebühren (auch auf die Versandkosten) gibt. Dann bleiben noch 2 Punkte, nämlich PVK und China. Da hat so manch einer, der vl. nur ein kleines Sortiment hat oder im Aufbau ist, hier keine Chance. Aber wie oft lese ich, dass die Leute ankündigen, hier nicht mehr zu verkaufen und dann geht es doch weiter...beschweren ist eben doch bequemer, als den Sprung ins kalte Wasser zu wagen und andere Wege zu suchen.

Wir nutzen eBay, um Kunden auf unsere anderen Vertriebswege zu bekommen.

 

Ob es wirklich Tausende sind, die ihren Laden dicht machen müssen, kann ich nicht beurteilen. Die Frage, die sich mir stellt : Geben die wirklich auf, verkaufen die woanders oder werden die z.T. zu PVK mit riesigen Dachbodenfunden?

 

Denken ist wie googeln ... nur krasser !
Nachricht 28 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@nordwest1963 

 

vollkommen d'accord mit den verschiedenen Standbeinen. Ich bezweifle nur, daß Tausende ihren Laden dichtmachen müssten, wenn es Ebay nicht mehr gäbe. Dafür gibt es zuviele andere Plattformen und Möglichkeiten einer eigenen Internetpräsenz. Wer das nicht für sich nutzt, naja, muss jeder selbst wissen.

 

Ich war auch lange hauptsächlich auf Ebay fixiert, aber weder mangelnde Umsätze und damit Ergebnisse noch die Änderungen der Prozesse durch Ebay oder den Gesetzgeber haben mich dazu gebracht, mich breiter aufzustellen, sondern die vielen Baustellen und das Umgehen mit Fehlern. Darauf und auf die Konsequenzen meinerseits habe ich in anderen Posts zum jeweiligen Thema zu Genüge hingewiesen.

Nachricht 29 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Ich meinte natürlich Verkäuferschutz, nicht Käuferschutz.

Denken ist wie googeln ... nur krasser !
Nachricht 30 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

patrick@ebay 

 

Moin Patrick,

 

ich hatte Dich in der vergangenen Woche zweimal in diesem Thread markiert, aber bisher noch keine Antwort von Dir erhalten.😢

 

"Ob nun bei ausländischen Kunden, die bei ebay.de einen Artikel kaufen die AGB von ebay.de oder einer ausländischen ebay-Seite gelten, kann uns nur Ebay selbt beantworten.

 

Deshalb hatte ich ja gestern bereits patrick@ebay  markiert. Vielleicht hören wir ja am Montag etwas von ihm."

 

Gibt es hier irgendwann noch eine verbindliche Aussage von Euch, ob ausländische Kunden mit einer inländischen Lieferadresse, einen Fall bei einer anderen ebay-Auslandsgesellschaft eröffnen können, obwohl sie bei ebay.de gekauft haben? Welche AGB gelten dann?

 

Muss ich den Rückversand aus dem Ausland bezahlen, obwohl ich im Inland verschickt habe?

 

Vielleicht könntest Du oder ein anderer Ebay-MA uns zeitnah eine Info dazu zukommen lassen.

 

Vielen Dank und liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 31 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

 

Da ist aber zum ganz großen Teil der Gesetzgeber schuld.

 

Es ist dermaßen unrentabel geworden, ins Ausland zu verkaufen, weil mit viel zu viel Vorschriften, Bürokratie und Kosten belastet.

Ist ja alles nur zum Besten für die Verbraucher und die Umwelt, erstickt aber den Handel.

 

Ja, früher hat man einfach versendet, egal wohin und fertig.

 

Dann kommt noch der sehr einseitige Käuferschutz von Ebay und den Zahlungsdienstleistern dazu.

Alle meinen es nur gut.

 

Doch: gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

 

Vom freien Handel innerhalb der EU zB, sind wir weiter entfernt als vor deren Existenz.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 32 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Peter,

 

ich denke mal ich erzähle Dir nichts neues wenn ich Dir sage, das dieses Thema sich bereits durch viele Themen und über einen wirklich langen Zeitraum zieht !

Beispiel USA Verkauf:

Warum entscheidet Ebay USA über Sachverhalte (z.B. Mängeleinträge) nach den USA Kriterien, wenn der Kunde doch bei Ebay.de eingekauft hat ?

Beispiel Italien Verkauf:

Warum bekomme ich Post von Ebay.it (natürlich auf italienisch) und Entscheidungen, wenn es doch um einen Ebay.de Verkauf geht ?

Das könnte ich noch einige Zeit weiter mit Beispielen füttern - und in KEINEM Fall hat sich jemals ein Ebay Mitarbeiter zu einer konkreten Aussage hinreissen lassen, welche AGB´s denn nun gelten !

Über dieses Thema hatte ich mich in der Vergangenheit unter anderem bereits mit patrick@ebay  (ich sage mal vorsichtig) "in der Wolle".

Mein Standpunkt ist folgender:

Ich bin ein gewerblicher DEUTSCHER Händler, habe mich bei Ebay Deutschland angemeldet und biete hier meine Waren an.

Hier in Deutschland zahle ich meine Steuern und Gebühren (auch an Ebay.de) und halte mich an die deutsche Rechtsprechung und sämtliche Handelsbestimmungen.

Also gelten im Umkehrschluss auch die DEUTSCHEN Ebay AGB´s und die deutschen Gesetze für den Verkauf !

Leider "ducken" sich die Mitarbeiter bei diesem Thema regelmäßig weg - ich vermute mal sie DÜRFEN dazu einfach nichts sagen !

Gruss

Andy

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 33 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@imperial-modellbau 

 

Moin Andy,

 

ich weiß, daß dieses Thema schon uralt ist und die Tatsache, daß z.B. ein italienischer Kunde mit italienischer Lieferanschrift einen Fall bei ebay.it eröffnen kann und dann deren Bedingungen gelten, war einer der Gründe, warum ich schon lange keinen Auslandsversand mehr anbiete und "gerne" auf diese Umsätze verzichte.

 

In dieser Diskussion und meiner Frage an patrick@ebay  geht es mir aber vor allem darum:

 

Ausländischer Kunde mit deutscher Lieferadresse kauft auf ebay.de und verbringt diesen selbst ins Ausland.

 

Was ist bei Reklamationen die Anschrift von der aus zurückgeschickt wird - Inland oder Ausland?

 

Wessen AGB gelten in einem solchen Fall - ebay.de oder ebay.it

 

Nur auf diese simplen Fragen erwarte ich von patrick@ebay eine Antwort.

 

Ich habe m.E. alle mir von Ebay zur Verfügung gestellten Möglichkeiten hinterlegt, um Auslandsversände und die damit verbundenen Probleme zu vermeiden.

 

Wenn diese nicht ausreichen, erwarte ich von Ebay eine Lösung, daß ich beim Verkauf auf dieser Plattform, für mich grundsätzlich die AGB von Ebay.de gelten und nicht die von ebay.com, ebay.it. ebay.fr oder ebay.lummerland.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

 

 

Nachricht 34 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Na dann viel Glück !

Ich hoffe natürlich das ich mich irre - aber ich denke dazu wirst Du keine konkrete Antwort erhalten.

Die Erfahrung mit den teilweise mehr verwirrenden als klärenden und überwiegend sehr schwammigen Aussagen der Mitarbeiter zu kontroversen Themen, spricht einfach dagegen.

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 35 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

 

Ja gut, aber groß geworden ist Ebay mit gar keinem Schutz.

Das hat doch früher auch funktioniert.

 

Wenn Ebay nicht neutral entscheiden kann, wer in einem Streitfall Recht hat, dann dürfen sie sich nicht einfach auf eine Seite schlagen und dazu noch völlig blind und taub für gegenteilige Beweise der anderen Seite sein.

Das ist doch genau das, was die VK von der Plattform treibt. Diese schreiende Ungerechtigkeit, nicht der Käuferschutz an sich.

 

Käuferschutz ist schön und gut, nur wenn die VK das nicht mehr mitmachen, kann Ebay & Co sich den auch in die Haare schmieren.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 36 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@imperial-modellbau 

 

Moin Andy,

 

heute hast Du recht behalten, keine Antwort von den Ebay-MA. 1:0 für Dich. Aber jedes Fussballspiel hat 2 Halbzeiten. Mal schauen, ob patrick@ebay  oder miriam@ebay  (die ja ab morgen wieder da ist) Zeit und Lust haben, sich zu diesem Thema mal verbindlich zu äußern.

 

Ich glaube inzwischen auch nicht mehr daran, die Frage wird wahrscheinlich weitergeleitet oder dieser interne Prozess der Entscheidungsfindung wird natürlich nicht offengelegt, kennt man ja. Dabei sind die Antworten auf die gestellten Fragen eigentlich ganz einfach mit ja oder nein zu beantworten.

 

Wenn das in Kleinmachnow schon nicht mehr beantwortet werden kann oder darf, na dann...

 

Wahrscheinlich muss ich für meine Aussagen demnächst wieder auf die Strafbank, aber was soll's

 

Liebe Grüße von der Ostsee und noch einen schönen Abend

 

Peter

 

 

 

 

Nachricht 37 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Peter,

 

so gerne ich normalerweise recht behalte - in diesem Fall ist es wirklich schade !!!

Aber mal sehen was noch so passiert !

 

Ich denke mittlerweile haben wir alle begriffen, das es Themen gibt, zu denen sich die Mitarbeiter hier nicht äußern dürfen (selbst wenn sie es wollten und könnten).

Das ist an sich ja nichts verwerfliches, selbstverständlich hat Ebay Vorgaben was die Mitarbeiter dürfen und was nicht - das ist bei jedem Unternehmen so !

 

Was mich aber wirklich stört ist wenn sie einfach nicht antworten - und sei es nur zum Beispiel mit:

Wir haben es gelesen  aber dazu können ("dürfen" wird ihnen wohl auch nicht erlaubt sein) wir nichts sagen.

 

Das würde ja schon reichen damit man sich nicht so ignoriert vorkommt !

Gruss
Andy

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 38 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

Moin @sunrise1605 ,

 

ich bin, wie bereits geschrieben anderer Meinung, da ich den Artikel auf Ebay.de verkauft habe und an eine deutsche Lieferadresse verschickt habe.

 

Und wenn dann ein Problem auftritt und ich vor der Erstattung eine Rücksendung möchte, sende ich dem Kunden natürlich ein Rücksendeetikett mit der ürsprünglichen Adresse als Absender.

 

Aber wir glauben hier im Augenblick scheinbar zu viel, vielleicht kann uns patrick@ebay  dazu eine verbindliche Aussage liefern.

 

Moin Patrick

 

Kann ein Kunde verlangen, daß eine Rücksendung aus dem Ausland geschieht, wenn die ursprüngliche Lieferung an eine inländische Adresse ging?

 

Kann der Kunde einen Fall bei ebay.fr eröffnen, wenn er mit deutscher Lieferadresse bei ebay.de gekauft hat?

 

Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende

 

Peter


Hallo @petersmodellbahnstuebchen ,

 

etwas verspätet, aber es gabs einiges zu tun. 

Bzgl. deinem Beispiel, du als VK hast ja keine Kontrolle darüber.
Der Käufer würde dies auf eigene Verantwortung tun. Die Kaufbedingungen wäre ja im Inland versendet, somit gelten die Bedingungen für Inlandsrückversand. Sprich bei der Rückgabenabwicklung, wäre die Lieferanschrift ein Bestandteil. 

 

Beste Grüße

Patrick 

 

Vom 09.05 bis 12.05. Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
Nachricht 39 von 94
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Betreff: Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

patrick@ebay 

 

Moin Patrick,

 

besten Dank für die Antwort auf meine erste Frage. Das heißt für mich, Rückgabe erfolgt von dem Ort an den ich geliefert habe, korrekt?

 

Die zweite Frage war, kann der Kunde z.B. einen Fall bei ebay.fr eröffnen, wenn er bei ebay.de gekauft hat und innerhalb Deutschlands verschickt wurde?

 

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

 

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