abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Artikel kaputt, Rückabwicklung verweigert

Art.Nr. 231289200567 Headset

 

Guten Morgen zusammen,

 

im Versuch, mich in gebotener Kürze sachlich zu halten, folgendes.

Mein 12-jähriger Junge hat sich von seinem erspartem Taschengeld o. g. Headset von mir ersteigern lassen.

Nach Erhalt des Artikels hatten wir festgestellt, dass es nicht funktioniert.

Ausprobiert wurde es an drei verschiedenen Controllern, jeweils mit negativem Ergebnis - zur Gegenprobe

sein altes Headset auch an jeweils den dreien ausprobiert - und hat funktioniert.

Den Mangel hatte ich dem Verkäufer umgehend noch am selben Tag mitgeteilt.

Der wiederum könne sich das gar nicht vorstellen und ersuchte um meine Tel.-Nr., damit sich die

VORBESITZERIN besagten Artikels mit mir wegen der weiteren Abwicklung auseinander setze!?!?!?

Meine Antwort an ihn war, dass ich dies ablehne und IHN als Verkäufer anspreche und ER die 

Rückabwicklung einleiten solle - dies alles mit Fristsetzung.

Seine Antworten waren seither nicht nur negativ, sondern dahingehend, dass er mir nun Drohungen,

Beleidigungen, Unterstellungen, Ultimaten und asoziales Verhalten vorwirft.

Die bisherige Korrespondenz könnte wenn erforderlich, nachgereicht werden.

Zur Rückbuchung hatte ich Frist bis 15.8.14 (Buchungsende) gesetzt und nach Ablauf dieser negativ bewertet.

 (Antwort seinerseits im Kommentar zur Bewertung)

Zur Rückabwicklung habe ich Frist bis 18.8.14 gesetzt.

 

Es ist kein grosser Betrag der hier zutrifft (18,00), aber die Unverschämtheit, sich an dem

erspartem eines Kindes unter derartigem Verhalten aus der Haftung zu ziehen und bereichern zu wollen.

Ärgerlich genug die Enttäuschung des Jungen, auch noch der Verlust des Geldes schmerzt.

Dann auf stur stellen und mich an eine Dritte verweisen zu wollen, die seiner Ansicht nach haftet und

überhaupt meine Reaktion asozialen Charakter habe.

 

Nun ziehe ich tatsächlich in Erwägung, die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zu übergeben,

nicht wegen Betrugs sondern vielmehr der Rückabwicklung wegen.

Möglich dass der Schuss nach hinten losgeht, dennoch denke ich, dass hier die Summe

nicht ausschlaggebend sein könnte.

Die Art und Weise des VK ist moralisch verwerflich

 

Käuferschutz hin oder her, von ebay ist diesbezüglich und in diesem Falle eh nichts zu erwarten

da kein PP

 

Vielleicht habe ich auch meiner Betrachtung etwas übersehen oder irre mich grundlegend.

 

Bedankt für Kommentare wünsche ich ein angenehmes Wochenende

 

summerland0

 

 

 

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

Servus,

Dein Sermon ist ein wirklicher Lesegenuß.

Unabhängig davon, daß ein Artikel natürlich funktionsbereit sein muß,

halte ich Deine Ausführungen für weinerlich und absolut unnötig.

Es gibt dazu formale Mittel,

ohne Rosamunde Pilcher in Beschlag zu nehmen.

Übrigens:-es ist immer etwas schwierig für die User, die Beweislage zu erfassen.

Der VK würde evtl. ANDERS schreiben.

Beim Satz mit "Einschalten der StAschaft" habe ich nur noch gestaunt.

 

Und bewertet hast Du ja auch schon.

Und was bitte soll der User hier JETZT glauben.

Also was solls.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder