28-05-2013 10:07
Hallo, ich bins wieder mal...
Also:
Artikel gekauft ( http://www.ebay.de/itm/KLEID-TUNIKA-DESIGUAL-XL-NEU-/271210267228?_trksid=p2047675.l2557&ssPageName=... )
Kaum gekauft, wurde ein Fall eröffnet wegen Transaktionsabbruch, Begründung laut Verkäufer: "Ich muß mich entschuldigen. Habe das Kleid im Schlafzimmer liegen gelassen. Miene Tochter hat es mit einem Edding bepinselt. Es ist nicht mehr zu gebrauchen. Tut mir Leid!"
Meine Frage war darauf, dass ich gerne Beweisbilder hätte, wie schlimm es denn ist (man kennt ja so Tricks, Flecken wieder rauszubekommen).
Habe also dem Abbruch nicht zugestimmt, weil ich lieber ein etwas vollgekritzeltes Kleid haben wollte, als gar keins.
Also auch kurz danach bezahlt.
Antwort auf meine Beweisbilderfrage: "Habe sie aus Wut in den Müll geworfen."
Meine Frage also an euch... wie kann man das handhaben?
Irgendwie glaube ich nicht, dass ein nagelneues Kleid mal eben in den Müll geschmissen wurde... Es bestand ja ein Kaufvertrag, dachte ich... und da schmeißt man Artikel nicht einfach weg.
Aber beweisen kann man natürlich nichts...
Was kann ich tun?