08-07-2012 22:51
Hallo,
habe eine Pflanze ersteigert(Gewerblicher Verkäufer).Statt 60cm bekam ich 50cm.
Habe reklamiert. Wollte eine Einigung, doch es wird auf ein ca.Wert verwiesen, Rücknahme vom Verkäufer zugesichert.>keine gütliche Einigung. Habe ich ein Recht auf beschriebene Ware (60cm) oder hat der Verkäufer recht?
Man könnte auch eine Christbaumspitze draufsetzen.