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Hallo,

habe eine Pflanze ersteigert(Gewerblicher Verkäufer).Statt 60cm bekam ich 50cm.

Habe reklamiert. Wollte eine Einigung, doch es wird auf ein ca.Wert verwiesen, Rücknahme vom Verkäufer zugesichert.>keine gütliche Einigung. Habe ich ein Recht auf beschriebene Ware (60cm) oder hat der Verkäufer recht?

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Man könnte auch eine Christbaumspitze draufsetzen.

 

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