26-09-2012 15:40
Hallo,
ich habe unwissend ein gestohlenes KFZ-Teil ersteigert. Die Polizei hat es samt der VP sichergestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des KP ? Der Verkäufer will nur Rückerstatten wenn ich es ihm zurücksende und dies ist ja nicht möglich, abgesehen davon würde ich mich dann ja auch der Hehlerei strafbar machen.
Okay TE, mag mich, was die Hehlerei betrifft, auch irren...
Hier noch ein guter Link zum Thema: