am 10-09-2017 12:38 - zuletzt bearbeitet am 10-09-2017 21:38 von pat
Ich habe auto ersteigert nach gebot an unterlegen bieter. art nr
263184167739
nach kauf habe zu verkaufer angerufen und wir haben abholung termin gemacht. ich soll am 16.09 abholen kommen. und jetzt habe von verkaufer nachricht bekommen dass wenn ich am diese wochende 9-10 nicht abholen kommen dann er verkauft jemand andere und den fall meldet. fall hat er schon gestern geoeffnet und auf meine nachrichten will nicht antworten. auf tel nr will auch nicht sprechen, habe probiert anzurufen aber ohne erfolg. was soll ich jetzt machen ? ich bis serioeser und will ich auto kaufen. habe schon vorher termin fuer vermieten autotransporter gemcht. bitte um hilfe. Mfg
Servus @the_firestarter001
Da wird Dir hier keiner helfen können.
Wenn Du Deine Forderung durchsetzen willst,
solltest Du Dich über die Wege der zivilrechtlichen Durchsetzung Deines Anspruchs erkundigen
und diese Kenntnis dann an den Verkäufer weitergeben.
Wie der Termin mit dem 16.09. zustande gekommen ist,
weiß ja nun auch keiner.
War das gleich der Vorschlag des Anbieters
oder eher der von Dir gesetzte Termin.
Finde das "Angebot" gerade nicht.
Aber Du hast geschrieben,
es gehe um ein Angebot an Dich als unterlegenen Bieter.
Welche Fallstricke daraus entstanden sein können,
ließe sich erst sagen,
wenn man die Gebotsübersicht sieht
und Eure persönliche Absprache kennt.
Die Nichtzahlerfallöffnung finde ich unter den mir derzeit bekannten Umständen
allerdings alles andere als okay.
Langer Rede - kurzer Sinn:
Such Dir eine anwaltliche Vertretung.
Servus,
Angebot an den unterlegenen Bieter:
http://www.ebay.de/itm/VW-Golf-IV-4-1-9-TDI-blau-EZ-07-2001-Tuning-blau-Bastlerfahrzeug-/26318416773...
Gebotsübersicht des ursprünglichen Angebots:
http://www.ebay.de/bfl/viewbids/263165601472?item=263165601472&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565