17-10-2016 21:00
Hallo ich habe heute einen Artikel ersteigert. Ja er war günstig. Gut für mich, pech für den Verkäufer.ich habe natürlich den artikel gleich bezahlt.
Nun hat mir der Verkäufer aber mitgeteilt das er mit diesen Artikel nicht verschicken wird , weil sein Kind den Artikel behalten möchte.
Daher ist es die Frage wie ich nun weiter verfahre? Einen Fall kann ich noch nicht auf machen.
Und bin ich überhaupt in recht ? Also ich glaube das eben mit dem Kind nicht. Ich denke das ist eher wegen dem Geld. Lg