16-10-2017 18:13
Bei verschiedenen Angeboten wird viel fotografiert und im Kleingedruckten steht dann, man meint nur ein bestimmtes Teil.
Man kann kein Autocockpit fotografieren und im Kleingedruckten dann im Nachsatz erläutern, es wäre nur der Zigarrettenanzünder gemeint.
Manchmal taucht dann auch der Begriff "Beispielfoto" auf, also wurde der angebotene Gegenstand garnicht abgebildet.
Das ist teilweise schon bewusste Irreführung.
Ist das der richtige Umgang auf einer Auktionsplattform?