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Kann ich mein Geld für wahrscheinlich gefälschtes Parfüm aus Privatverkauf zurückfordern?

Ich habe bei einem privaten VK ein vermutlich gefälschtes Parfüm (Omnia Crystalline - ich nehme nichts anderes und erkenn ihn unter allen anderen Düften sofort, weil riesiger Wiedererkennungswert) ersteigert. Bezahlt per PP. Da der Duft rein gar nichts mit dem Original zu tun hat, hab ich mal im Internet recherchiert und keinen einzigen Hinweis gefunden, dass es diesen Duft als 100 ml EdP von Bvlgari auch gibt. Auf meine Anfrage beim VK wurde mir mitgeteilt, dass es sich um ein Geburtagsgeschenk von den Schwiegereltern handelt, der Duft nicht gefällt und in Italien gekauft worden wäre. Ich unterstelle dem VK auch nicht, dass er wissentlich eine Fälschung verkauft hat, denn man geht ja nicht davon, dass man einen "Fake" geschenkt bekommt (noch dazu von den Schwiegereltern). Andererseits schützt Unwissenheit ja nicht vor Strafe, auch nicht, wenn man beim Privatverkauf jegliche Garantie ausschließt, oder irre ich? Kann ich die Rücknahme auf dieser Basis verlangen? Danke für euere Hilfe

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