01-04-2014 12:00
Hallo, ich habe ein Problem: meine kleine Schwester hat ein Fußpflegeset ersteigert und ich konnte das Gebot nicht zurück nehmen.Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, aber dieser besteht auf Bezahltung ansonsten wird er die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Ich soll 25 % des Verkaufspreises als Abstandssumme bezahlen. Ebay konnte mir auch nicht weiterhelfen. Hat jemand einen Tipp für mich?
namat1991 schrieb:Hallo, ich habe ein Problem: meine kleine Schwester hat ein Fußpflegeset ersteigert und ich konnte das Gebot nicht zurück nehmen.Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, aber dieser besteht auf Bezahltung ansonsten wird er die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Ich soll 25 % des Verkaufspreises als Abstandssumme bezahlen. Ebay konnte mir auch nicht weiterhelfen. Hat jemand einen Tipp für mich?
Moin
Du hättest das Gebot gar nicht grundlos zurückziehen DÜRFEN,
also hast Du jetzt einen Vertrag, den Du mit Bezhahlung zu erfüllen hast,
damit Dir der Artikel zugeschickt werden kann.
Verkuafe ihn doch selbst . . .
Es sei denn, der Kauf war bei einem Gewerblichen, dann hast Du Widerrufsrecht . . . .