am 14-10-2016 12:42 - zuletzt bearbeitet am 14-10-2016 15:01 von pat
Meine Tochter(11Jahre) hat ungewollt etwas gekauft. Sie kam sofort zu mir. Ich habe den Kauf abgebrochen, worauf mir gleich als Antwort von Ebay geschrieben wurde, dass der Verkäufer dem Abbruch nicht stattgibt. Angeblich hätte er die Ware schon verschickt( abends 22.18 Uhr?.
Nun hatte ich heute mehrmals den Verkäufer kontaktiert, um den Nichtwillen des Kaufes zu bekunden.
Als letzte Nachricht über das E-Mail Portal bekam ich dieses:
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Das stellt doch einen wissenden Betrug dar? Was mich stutzig macht, ein Anwalt schlägt ihr vor, sie soll es auch so machen?