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Keine Rückerstatung, Was kann ich machen?

Ich habe 3 USB Grafikkarten gekauft die nicht so funktioniert habe wie angegeben.


Ich habe sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt, aber der gewerbliche Verkäufer hat sie an mir einfach zurück geschickt.

 

Ich Habs bei eBay gemeldet, aber dann hatten sie mir gesagt das ich ein Gutachten einholen soll.

 

Für 3 Karten die 29€ lohnt es doch nicht ein Gutachten zu holen.

 

eBay hat dann den fall geschlossen weil ich kein Gutachten gemacht habe vor der entfriste.

 

Der Fall ist an den Verkäufer gegangen, ich habe sie dann angerufen und die Situation erklärt, die haben alles notiert, dann habe ich aber ca. 6 Wochen nichts gehört.

 

Heute Ruff ich an die wollen trotzdem ein Gutachten habe und angeblich können sie den Fall nicht wieder öffnen.

 

Sie sagen ich muss es zivil angehen...

 

Was kann ich noch machen?

 

Den Verkäufer ist es scheiß egal.

 

Danke für euere Hilfe.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Dir bleibt tatsächlich nichts anderes übrig, als deine Forderungen auf zivilrechtlichen Wegen geltend zu machen.

 

Bei eBay/PayPal ist der Zug abgefahren, da der Fall bereits geschlossen worden ist - zu Gunsten des Verkäufers, da du nicht innerhalb der Frist die geforderten Nachweise zu deiner Reklamation beibringen konntest oder wolltest.

 

Dass du einen Nachweis erbringen musstest, war dir doch bekannt, schließlich hast du die PayPal-AGB bei Kontoeröffnung als gelesen und akzeptiert unterschrieben. ?:|

 

Den Verkäufer scheint es nicht weiter zu jucken. Er hat sein Geld und befürchtet wohl nicht, dass da noch was auf ihn zukommt, wenn du schon bei der Käuferschutz-Sache gekniffen hast.

 

Wenn es dir die Sache wert ist, nimm dir einen Anwalt und lass diesen weitermachen.

 

Inländischer oder ausländischer Verkäufer ?

Gewerblicher oder privater ?

 

 

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo,

schick dem VK mal dies.

 

"Bei Einschränkungen des Rückgaberechtes besteht immer die Gefahr, dass bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass das Rückgaberecht nur wirksam bspw. mit der Originalverpackung ausgeübt werden kann. Derartige Einschränkungen des Rückgaberechtes sind jedoch nicht nur unwirksam, sondern auch wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden. Der Unternehmer steht jedoch nicht schutzlos dar: Wenn die Ware mit beschädigter Originalverpackung, ohne Verpackung oder gebraucht zurückgegeben wird, kann der Verkäufer, vorausgesetzt er hat ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt, Wertersatz geltend machen.

 

Vieleicht überlegt er es sich dann doch noch und nimmt zurück.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder