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Modellname einer Jacke oder Foto als Eigenschaft bindend?

Hi, ich habe eine Jacke eines namenhaften Herstellers ersteigert, bei der der Modellname als Beschreibung diente. (Verkaufe wunderschöne Jacke der Marke XY, Modell ABC) Die Jacke wurde als TOP Zustand deklariert. Es gab viele Fotos zu der Jacke. Allerdings war auf keinem der Fotos eine Kapuze abgebildet. Vom Hersteller her ist diese Jacke aber immer mit Kapuze, die abnehmbar ist oder im Kragen versenkt werden kann. Ich habe leider erst nach Gebotsabgabe nach der Kapuze gefragt und als Antwort erhalten, versteigert wird, wie abgebildet. Leider habe ich den Zuschlag erhalten und auf weitere Nachfrage mitgeteilt bekommen, dass keine Kapuze dabei ist. Das hätte ich auf den Fotos ja auch sehen können. Ich bin aber der Meinung, das der Verkäufer auf das Fehlen der Kapuze hätte hinweisen müssen, da die Kapuze Bestandteil der Modellbeschreibung (durch die Nennung des Modellnamens der Jacke) ist und auch im Kragen verborgen oder in der Tasche stecken könnte. Das kann man auf Fotos nicht sehen. Jetzt sind wir uns uneinig. verkäufer besteht auf Abnahmen,ich hätte schliesslich eher fragen können. Ich bin aber durch die Nennung des Modells davon ausgegangen, das alle Eigenschaften dieses Modells auch vorhanden sind und ansonsten explizit darauf hingewiesen wird, wenn etwas fehlt. Es ist aber noch kein Geld geflossen. Eine gütliche Einigung mit Erstattung der Gebühren will der VK auch nicht. Was nun?

Danke.

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