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Neuer unbenutzter Artikel ist nicht neu! Was tun?

certiole
Auf Erkundungstour

Hallo,

habe einen Fahrradrahmen von Privat ersteigert, der als neu und unbenutzt deklariert war.

 

Der Rahmen kam ohne Unterlagen.

 

Eine Rückfrage an den Rahmenhertellers ergab, dass dieser von 2003 ist.

 

Eine mögliche Garantie des Herstellers wird 5 Jahre gewährleistet.

 

Der Verkäufer verweigert die Rücknahme. Er habe keine Papiere zugesagt und sei Privatperson.

 

Wie ist die Rechtslage? Was ist NEU und UNBENUTZT?

 

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@certiole:

 

"Neu und unbenutzt" ist rechtlich nicht normiert, sondern unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gem. §§ 133, 157 BGB auszulegen.

 

Du kannst nicht davon ausgehen, dass du bei einem Kauf von Privat automatisch irgendwelche Rechte gegenüber dem Hersteller hast, wenn nicht explizit in der Auktion entsprechendes versprochen wurde.

 

Ein unbenutzter Fahrradrahmen, der 2003 hergestellt wurde, ist zwar nicht fabrikneu, aber erfüllt bei einem Kauf von Privat die kaufvertragliche Beschreibung "neu" durchaus. Ein Sachmangel gem. § 434 BGB ist somit nicht gegeben.

 

 

@herr_mecker:

 

"Streng genommen kann ein privater VK gar keine Neuware haben, nur Second Hand,

weil er die Ware ja bereits selbst als Endverbraucher im Laden erworben hat."

 

Streng genommen ist das juristischer Mumpiz! Natürlich kann auch ein privater VK Neuware haben und anbieten. Neuware definiert sich nicht darin, wer etwas gekauft hat, sondern wie die Ware beschaffen ist.

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