19-10-2012 23:35
Hallo,
Ich habe eine Artikel gebotet. (Artikelnr:110954014910) Die Auktion beendete am 29.09.12. Danach habe ich sofort Kontakt mit dem Verkäufer, um einen Abholungstermin zu machen und auch etwas Fragen zu stellen. Die Verkäufer sagte mir nur die Abholungszeit, ignorierte meine Fragen. Am nächsten Tag, einer meiner Freunde fund, dass der Verkäufer wahrscheinlich falsche "Neupreise" Informationen in der Beschreibung zur Verfügung gestellt hatte. Die "Neupreise" für diesen Artikel auf dem Markt war weniger als 300 Euro, statt 899 Euro, die der Verkäufer nachdrücklich in seiner Artikelbeschreibung erklären hatte. Ich kontaktierte den Verkäufer höflich wieder und bot ihm um die Informationsquelle des Neupreises, eine Rechnung, eine Werbung, auch wenn es einen Weblink sein kann.
Oder könnte er bitte den Zweitbietenden fragen, ob er das Fahrrad noch möchte. Aber ich erhielt eine sehr unfreundliche Antwort ohne Erklärung über den Neupreis und er bestand auf den Kaufvertrag. Der Verkäufer vorwarf mir, “es kann nicht sein,das man was ersteigert,und danach fragen zu stellen.”
Die exakt gleiche Produkt (Artikelnummer 10959571510) wurde am 02.10.12 von den Verkäufer bei ebay zum Verkauf während meiner laufenden Auktion wiedergestellt und er löschte die Beschreibung des Neupreises. So kontaktierte ich direkt ebay, um meinen Kauf abzubrechen. Ich hatte den Vorschlag von ebay, dass ich zuerst mit dem Verkäufer kommunizieren konnte. Dann hatte ich eine Nachricht über Rücknahmen an den Verkäufer abschicken. Aber ich bekam bis heute keine Antwort. Unter Berücksichtigung der oben genannten Tatsache, gab ich den Verkäufer eine negative Bewertung (Sehr unfreundlicher Kontakt,falsche und unwahre Beschreibung über den Neupreis!)ab und ich warte immer noch auf die Antwort und Erklärung vom Verkäufer. Ich glaube, dass der Verkäufer betrieb bewusste Irreführung durch den unehrlichen Neupreis beim Verkauf und der Verkäufer gab immer keine Antwort oder Erklärung.
Gestern und Heute habe ich zwei Einschreiben vom Anwälte bekommen. Sie fordern mich, die negative Bewerbung zu entfernen und in Höhe von über 5,500 € zu zahlen.
Was haltet Ihr davon, wie soll ich mich verhalten? Ich bin nur Student und habe keine Anwaltsversichrung. Was soll ich tun?
LG
Ja, eine Einschreiben wegen Erfüllung Kauftrag. Ich wurde erfordern, bis spätestens zum 22.10.2012 die Kaufpreis 81 Euro und die Kosten ihrer anwaltlichen Inanspruchnahme 46,41 Euro zu zahlen.
Andere Einschreiben wegen Unterlassung Negativbewertung eBay. Der Anwalt schreibt, “
Sie haben unseren Mandanten mit Ihrer Bewerbung in der Öffentlichkeit, insbesondere bei den eBay Usern in einem falschen Licht dargestellt. Ihre negative Bewertung könnte Einfluss haben auf weitere Geschäfte über eBay. Unser Mandant ist durch Ihr rechtwidriges Verhalten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und hat aufgrund dieser Verletzung einen Unterlassungsanspruch gegen Sie.”
Ich wurde erfordern, bis spätestens zum 19.10.2012 die Negativbewertung zu entfern und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschrieben, in der stellt Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 1.000,00 Euro und Vorläufiger Gegenstandswert: 4.000,00 Euro, Gesamtbetrag 412,81 Euro.