21-10-2012 14:18
Hallo,
ich habe mir drei Niedrigpreisartikel bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft und mit PayPal bezahlt. Zwei davon habe ich innerhalb der 14 Tage per eMail widerrufen und um Erstattung des Kaufpreises und der Rücksendekosten, da ü40€, gebeten. Eine Rücknahme konnte ich im eBay-System nur zu einem Artikel aufgeben. Leider habe ich jetzt fast 45Tage seit Bezahlung noch keine Rückerstattung erhalten und der VK antwortet nur, dass er die Rücknahme zur Zeit prüft.
Würde PP bei ausbleibender Erstattung erfolgloser Klärung des Falles mir das Geld für die zwei Sachen gutschreiben oder prüfen die da lediglich ob er einen Sendungscode und eine Quittung für den Versand zu mir bereitstellen kann und halten sich raus, wenn die Artikel nicht defekt waren?
Welche Maßnahmen greift PayPal bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht?
Es heisst ja immer, dass trotz PayPal-Zahlungsweise Käufer bei Problemfällen oft leer ausgehen und nichts sicher ist.
Was meint Ihr?
Dein Verkäufer ist bereits in Verzug mit seiner Rückzahlung. Ich würde ihn mal fragen, ob er innerhalb der nächsten 3 Tage freiwillig erstattet oder ob er lieber erst auf einen kostenpflichtigen gerichtl. Mahnbescheid hin rückerstattet. Zahlt er innerhalb der 3 Tage nicht, dann würde ich das gerichtl. Mahnverfahren einleiten (kannst du online ohne Anwalt selber beantragen).
Zu erstatten hat er den Artikelpreis und die Rückversandkosten, wenn die zurückgesandten Artikel in einer Sendung zu dir geschickt wurden und insgesamt den Kaufpreis von 40 EUR übersteigen. Die Hinversandkosten nur insofern, als sich eine Differenz aus einem Versand zwischen einem und den zurückgeschickten Artikeln ergibt.