02-11-2013 12:14
Hallo,
ich habe gerade einen ersteigerten Artikel ausgepackt (gebrauchte Lampe)
und die hat leider eine Beschädigung am Schirm welche man nicht auf den Fotos sehen kann und auch keine Erwähnung in der Beschreibung fand.
Habe mit PP bezahlt und habe auch dem Verkäufer schon geschrieben das ich die Lampe zurückgeben möchte oder auch einen Preisnachlass akzeptieren mürde.
Meine Frage ist, wann kann (muß) ich einen Fall eröffnen?
Frank dankt
Hi,
wenn du dich mit dem Verkäufer einigen kannst, ist es nicht nötig einen Fall zu eröffnen.
Einen Fall kannst du m.W. sofort eröffnen.