02-11-2013 12:14
Hallo,
ich habe gerade einen ersteigerten Artikel ausgepackt (gebrauchte Lampe)
und die hat leider eine Beschädigung am Schirm welche man nicht auf den Fotos sehen kann und auch keine Erwähnung in der Beschreibung fand.
Habe mit PP bezahlt und habe auch dem Verkäufer schon geschrieben das ich die Lampe zurückgeben möchte oder auch einen Preisnachlass akzeptieren mürde.
Meine Frage ist, wann kann (muß) ich einen Fall eröffnen?
Frank dankt
sende dem VK bitte ein aussagekräftiges Foto vom dem Schaden, evtl wird er es als Transportschaden melden. Ansonsten melde einen Fall und sende die Lampe zurück.
Alles andere wäre zweifelhaft, Du handelst mit gebrauchten, alten Lampen (die kein Privathaushalt hergibt), Du weißt also was Du kaufst und wie man sie restauriert.
Ich hoffe, das es hier nicht nur um den Versuch einer Nachverhandlung geht, für die man bei gebrauchter Ware ja immer einen Grund findet. Das wäre unfair, genauso wie Deine Puschel-Theater mit gunniwer (4)