18-06-2015 21:07
Ich habe eine SMS von einem Arbeitskollegen bekommen, Inhalt : "Ein Ebayverkäufer hat in der Firma angerufen und möchte dass Du (also ich ) die ersteigerten Artikel bezahlst...- und er führte weiter aus dass er einen Fall eröffnen werde..."Das hat er dann auch getan woraufhin ich meinen bereits Tage alten Überweisungsbeleg eben an ihn und den Ebay Kundenservice geschickt habe.
Ich habe meinen Arbeitsplatz als nur Lieferadresse angegeben,die Telefonnummer nicht.
Vorher hatte ich bereits mit dem VK Kontakt und die Zahlung geleistet.
Darf der Verkäüfer einfach an meinem Arbeitsplatz ihm fremden Leuten Geschichten über meine Zahlungsmoral erzählen und so meinem Ruf an meinem Arbeitsplatz schaden? Ich finde soetwas zumindest übergriffig, aber ist es legal?
Was kann ich tun?
Hallo!
Darf der Verkäüfer einfach an meinem Arbeitsplatz ihm fremden Leuten Geschichten über meine Zahlungsmoral erzählen und so meinem Ruf an meinem Arbeitsplatz schaden? Ich finde soetwas zumindest übergriffig, aber ist es legal?
Darf er nicht. Unabhängig davon, ob Du bereits bezahlt hast oder noch nicht. Ist aber auch natürlich die Frage, ob es für jeden VK erkennbar ist, dass die ebay-Lieferanschrift nur auch die Lieferanschrift ist.
Ich würde je nach Tagesform wegen übler Nachrede Strafantrag stellen, wenn mir deswegen der Kamm extrem schwellen würde. So einen Strafantrag (nicht Anzeige, sondern Antrag) richtet man am besten an die zuständige Staatsanwaltschaft des Wohnsitzes des Verkäufers (googeln, Gerichtssuche). Sachverhalt schildern und den Zeugen, der den Anruf angenommen hat, namentlich mit Anschrift benennen. Entweder wird der Antrag verfolgt. Oder nicht.
Ggf. genügt es aber einem auch schon, ein solches VK-Verhalten in der Bewertung zu erwähnen.
Weder würde ich jedoch den Landesdatenschutzbeauftragten informieren noch einen Rechtsanwalt beauftragen.