31-07-2013 14:30
Ich habe Anfang Juli den ersteigerten Artikel an den Verkäufer zurückgeschickt. Laut Sendungsverfolgung wurde der Artikel dem Verkäufer bereits am 04.07.13 wieder zugestellt. Auf E-Mails reagiert der Verkäufer nicht. Jedoch ist auch keine Rückerstattung des Geldbetrages erfolgt.
In seinen Bewertungen lese ich jetzt, dass bereits schon einmal anwaltiche HIlfe nötig war, damit der Verkäufer Geld zurückzahlt. Des Weiteren sehe ich, dass er den zurückgeschickten Artikel bereits erneut bei Ebay zum Verkauf anbietet.
Was kann ich tun damit ich mein Geld zurück erhalte?
Handelt es sich dabei evtl. um einen Gewerblichen, der in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass er innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Ware erstattet ?
Du solltest ihm eine klar datierte, angemessene Zahlungsfrist aufgeben und ankündigen, dass du nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist leider gezwungen wärst, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken.