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ist es zulässig, dass ohne jegliche rücksprache mit mir, ein fall g,eschlossen wird

es wurde ohne meine information ein  fall geschlossen, obwohl  das problem keinesfalls gelöst ist. ich habe statt gegenständen scherben erhalten. in  drei  fällen...  der  verkäufer  meldet sich einfach nicht, stellt keine mitteilung an den transporteur,  weigert sidanch unter anschreien  per mail, mir den schaden zu ersetzen,  das kann es doch wohl nicht sein.

im anderen fall wird auf meine rückfrage hin, wieso  für  2  brotteller  durch  ein und denselben auftraggeber,  zwei pakete verschickt  werden müssen,  mit  jeweils  porto, geantwortet..  ebay, gibt das vor... ob ich es dann mache, entscheide ich später... aber zahlen darf man vorher das doppelte porto... geld zurück,,, habe ich nicht erlebt.   Ich wollte  das klären,  aber statt einer hilfe, sehe ich jetzt,dass das konto geschclossen und mir ein eintrag wegen nichtzahlung verpasst wurde. im anderen fall habe ich um rückabwicklung gebeten, weil ich nicht gesehen hatte,  dass das objekt gegen abholung ist.  ich müsste dafür   1300 km fahren. die madame war nicht bereit,

das geschirr zu verpacken und zu verschicken. mit der behauptung,  es sei abholung einfacher.  ich erhalte wieder einen eintrag wegen nichtzahlung, das ist einfach ungeheuer.  so mit käufern umzugehen, das ist nicht geschäftswürdig. ich möchte, dass man dagegen

etwas tun kann. es ist nicht so,dass die käufer die dämlichen sklaven jedermanns sind, die alles hinzunehmen und nur zu parieren

haben...

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