05-10-2012 22:09
hallo
ich habe mantel bei sofort kauf gekautt
dann hat mit verkäufer mitgeteil ,das ich nicht bezahlen soll .weil sich um ein fehlverkauf handelt
kann der so was machen?
er sagt das ich keine recht habe ,er hat das bei ebay geklärt
Das war offensichtlich eine fehlgeleitete 1-EUR-Sofortkauf-Geschichte. In solchen Fällen hat der Verkäufer sehr gute Aussichten, gem. § 119 BGB einen Irrtum geltend zu machen.
Allerdings reicht für eine Anfechtung die Begründung "es war ein Fehlverkauf" nicht aus. Der Verkäufer muss das schon konkret begründen, nämlich dahingehend, dass er den Artikel statt zum Versteigern ab 1 EUR versehentlich als 1-EUR-Sofortkauf eingestellt hat. Unterlässt er es, solch eine solche Begründung zeitnah einzureden, kann er sich seinen Anfechtungsanspruch zunichte machen.