28-01-2019 14:41
Hallo und guten Tag,
müssen private Verkäufer die EU DSGVO auch anwenden und wie soll das geschehen?
kristallkugel3000 schrieb:Hallo und guten Tag,
müssen private Verkäufer die EU DSGVO auch anwenden und wie soll das geschehen?
den Datenschutz anwenden in Form von "beachten" = selbstverständlich
bedeutet z.B.: nicht ungefragt die Daten an andere Mitglieder weitergeben, auch eine eMail-Adresse darf ohne Rücksprache mit dem Käufer nicht einfach beim Versandunternehmen gespeichert werden (für den Versandstatus z.B.) ... letzteres beachten aber selbst viele gewerbliche Verkäufer nicht
die Daten an sich sollten "eigentlich" die übliche gesetzliche Frist archiviert werden - also mindestens 3 Jahre, was im Grunde den kompletten Vorgang beinhaltet ... also Artikelbeschreibung, Einzelheiten zum Kauf, Kauf- / Verkaufsbestätigung, Zahlungseingänge (Bankkonto oder PayPal) ...
machen aber die wenigsten, wie man immer wieder so schön lesen kann, wenn nach den entsprechenden Vorgängen gefragt wird, sei es, dass Unterlagen für die Versicherung benötigt werden oder im Garantiefall oder für's Finanzamt oder die ARGE ...
bzgl. der Speicherung der Daten - wenn man es denn macht - kann man, um sein Gewissen zu beruhigen, durchaus den Käufer diesbezüglich informieren (dass die Daten halt im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gespeichert werden)
mir fällt nur immer wieder auf, dass den überwiegenden Teil der Käufer im Grunde die DSGVO nicht interessiert, dann gibt es einige, die lauthals nach dem Datenschutz schrein, ihre Daten aber ohne nachzudenken selbst frank und frei veröffentlichen und ein nur ein kleiner Teil wirklich darauf achtet, nicht allzu viel preiszugeben
@kristallkugel3000 schrieb:Hallo und guten Tag,
müssen private Verkäufer die EU DSGVO auch anwenden und wie soll das geschehen?
Hallo,
nein.