Klamotten als "Büchersendung"?
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20-07-2015 00:13 - bearbeitet 20-07-2015 21:42
Verkäufer verkauft Bluse und gibt Versandkosten mit 3,80 Euro an.
Statt 3,80 verschickt er die Bluse dann aber als Büchersendung (für 1 Euro).
Die Zustellerin übergibt die "Büchersendung" aber erst nach erfolgter Nachzahlung in Höhe von 4,11 Euro, so dass sich meine Portokosten statt den vorausgezahlten 3,80 dann auf 7,91 belaufen.
Auf Anschreiben reagiert Verkäufer nicht. Was kann man tun?
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Ja, @mooshummel85 und @acforum , ich hatte zunächst durchaus nachgedacht, die Sendung nicht anzunehmen, wäre dann aber wohl sitzengeblieben auf dem Auktionspreis + 3,80 Versand ...
Zum Szenario gehörte nämlich auch noch, dass die Verkäuferin mir ein paar Stunden nach dem Kauf ein Angebot zum Rücktritt vom Kauf schickte. (mit der Begründung, der Käufer, also ich, hätte den Artikel aus Versehen gekauft, was ja aber nie der Fall war)
Habe das Angebot zum Rücktritt natürlich abgelehnt.
Darauf schrieb mir die Verkäuferin so quasi als Entschuldigung, sie hätte den Artikel "aus Versehen gelöscht".
Allerdings war der Artikel nicht "gelöscht", geht ja wohl auch gar nicht nach Ablauf einer Auktion...
Dieses ganze Vorspiel hatte ich aber lediglich als "Dusseligkeit" bzw. "echtes Versehen" der russischen Verkäuferin betrachtet (Email-Adresse mit *****.ru)
Es war vermutlich aber kein Versehen, sondern Vorspiel zu der dann folgenden Aktion.
Ich sollte dann überweisen oder per PayPal bezahlen, was ich auch tat, aber der Käuferschutz ging mir dadurch verloren, weil die Zahlung direkt an die Email-Adresse erfolgte und nicht mehr direkt an den Artikel gekoppelt war.
Da bin ich wohl vermutlich auf ein kleines "Gaunerstückchen" hereingefallen 🙂
(Ja, peinlich, @acforum , das stimmt, wenn man kein Einsteiger, sondern schon "dunkelrot" ist ... 🙂
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Sorry, "dunkelrot" schrieb ja @linaimforum ....
An @mooshummel85 @acforum und @linaimforum und künftige Antwortgeber:
Was wäre denn nun die richtige Vorgehensweise gewesen?
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"Warum bist du auf ein Gaunerstück reingefallen? du hättest ablehnen können und der Gesetzgeber hätte dir die entsprechenden Mittel gestellt. Eigenes Unvermögen?"
Nein. Ich hätte die Annahme verweigern können, richtig. Wäre dann aber auf dem Auktionspreis + 3,80 Versand sitzengeblieben, siehe oben... (Käuferschutz greift ja nicht. Dafür diente u.a. der Trick.)
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1. Warum kann ich dir eigentlich nicht unten antworten?
2. Doch, ich versuche durchaus zu begreifen, was du meinst.
Ich habe verstanden, Ebay und PayPal können mir also nicht weiterhelfen.
Der "Gesetzgeber" aber schon.
Das ist ja tröstlich 🙂
Die "Streitwert" ist allerdings einstellig.
Da ist es nicht so einfach, einen Anwalt zu finden, der sich für die Geschichte interessiert 🙂