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@bralexx

Hallo bralexx..

 

Wie ich ja schon geschrieben hatte, kann euch da selbst ein Anwalt oder Richter nicht helfen.

 

Wie gesagt.. es gab den Fall, da hatte Ebay einen gewerblichen Account fristlos gesperrt. Der Händler ist vor Gericht gezogen und hatte auch per URteil eine Aufhebung der fristlosen Sperre erreicht.

 

Davon unberührt bliebt allerdings das Recht auf fristgemäße Kündigung gemäß Ebay-AGB und davon hatte dann Ebay nachträglich auch Gebrauch gemacht.

 

Das war dann das Ende des Händlers. 😞

 

Da Ebay keine Marktmacht darstellt, gilt leider auch bei Ebay das Prinzip der Vertragsfreiheit.

 

 

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