1 €-Sofort-Kaufen-Irrtum oder gehacktes ebay-Konto

gimmi21
Zum Aufstieg bereit

Folgendes Problem:

Ich wollte vor 3 Wochen ein sehr gut erhaltenes, gebrauchtes Smartphone Galaxy als 5-Tage-Auktion mit Startpreis 1€ versteigern, habe dann beim Einstellen mutmaßlich einen sog. 1€-SofortKaufen-Irrtum begangen (also zu 1€ Sofortkauf-Preis eingestellt). Ich hatte aber auch Zweifel, ob mir der Fehler wirklich passiert war, oder ob meine Eingaben wie auch immer im Hintergrund verändert wurden (eines von 4 zunächst akzeptierten Fotos war beim Einstellversuch plötzlich rot unterlegt und musste gelöscht werden; teilweise war dabei meine eBay-Eingabemaske grau-verwaschen). Das Smartphone war 10 Minuten nach der Einstellung zu meiner Überraschung zu 1€ verkauft. 2 sofortige, freundliche Bitten an den Käufer mit Problemschilderung und der Bitte um Kaufrücktrit bzw. gütliche Einigung angesichts des mutmaßlichen Fehlers wurden unfreundlich, in gebrochenem Schriftdeutsch, unfair abgelehnt (den E-Mail-Schriftwechsel mit dem Käufer, der leider nicht über das eBay-System, sondern über eine mir von eBay mitgeteilte E-Mail-Adresse lief, könnte ich bei Interesse per "Anhänge" nachreichen). Der Einstell-Irrtum hätte dem Käufer mit seinen über 100 eBay-Transaktionen ohnenhin klar sein müssen. Nach meinen darauffolgende Internet- und eBay-communities-Recherchen, zusätzlich eBay-Kontakt über "Probleme klären" und ebay-Hotline-Beratung habe ich den Kauf bei eBay am Folgetag abgebrochen, den Käufer davon sowohl per E-Mail informiert als auch ihm zeitgleich ein Einwurf-Einschreiben zugeschickt (...Anfechtung des Kaufvertrags gemäß § 119 BGB...Kaufvertrag für nichtig erklärt...), jedoch ohne Fristsetzung. Ich habe bis auf eine unfreundliche 3. Re-Mail (...kontaktieren Sie mich nie wieder...), also seit 3 Wochen, keine schriftliche Antwort vom Käufer erhalten.

1.Gilt das als Auflösung des Kaufvertrags? Oder besteht der weiter um muss nochmals mit Fristsetzung beendet werden?

2. Kann ich das Smartphone jetzt wieder einstellen?

3. Muß ich die vom Käufer (bzw. jetzt meine, erste und einzige nach 12 jahren gelegentlichem eBay-Verkäufer) abgegebene

negative Bewertung über mich: "keine worte, verkauf abgebrochen, unseriöser verkäufer!!!" (mit 3 Ausrufezeichen versehen) akzeptieren? eBay will sie trotz mehrfachem E-Mail-Wechsel nicht löschen. Sind weitere (z.B. rechtliche Schritte) sinnvoll?

Ich bitte um Rat.

MfG gimmi21 

 

Siehe bitte den wichtigen Anhang zum weiteren Verlauf !!

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Du solltest den Käufer bei Ebay melden. Der Einstell-Irrtum ist offensichtlich und ein Käufer der das systematisch zum eigenen Vorteil auszunutzen versucht verstößt gegen geltendes Recht. Schau dazu mal ins Rechtsportal

 

Gruß

Antworten (2)

Antworten (2)

Schreibe dem "Käufer" sofort, dass du nach BGB § 119 Einstellirrtum geltend machst. Damit ist dann kein Kaufvertrag zustande gekommen

 

Wenn "manche" Leute so schnell lesen könnten wie sie schreiben können, könnten sie sich auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren, zb das LESEN, was der TE schrieb :

 

, den Käufer davon sowohl per E-Mail informiert als auch ihm zeitgleich ein Einwurf-Einschreiben zugeschickt (...Anfechtung des Kaufvertrags gemäß § 119 BGB...Kaufvertrag für nichtig erklärt...), jedoch ohne Fristsetzung

 

Eine "Fristsetzung" sieht der 119 auch nicht vor.

 

Zurücklehnen und abwarten ...

Schreibe dem "Käufer" sofort, dass du nach BGB § 119 Einstellirrtum geltend machst. Damit ist dann kein Kaufvertrag zustande gekommen.

 

Der Fehler dürfte Dir passiert sein ( passiert immer wieder unerfahrenen Verkäufern ). Du hast statt eines Startpreises für eine Auktion auf den daneben liegenden Haken für Sofortkauf geklickt. - Das ist dann der Fehler.

 

Brich danach den Kontakt zum "Käufer" ab und antworte nicht mehr auf dessen mails.

Wenn er was will, muß er klagen ( und in Vorleistung gehen ) Der Richter wird ihm dann ggf. erklären, wozu der § 119 BGB da ist.

 

Da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kannst Du auch wieder frei über das Handy verfügen.

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