12 Std.Frist

Ich wollte wegen zu geringen Angebot, die Aktion beenden.

Mit Schrecken kam die Meldung : "Nicht Möglich,da die 12 Std.-Frist abgelaufen ist".

Das war mir nicht bekannt.!!!

Der Käufer lässt sich natürlich auf nichts ein.

Was kann man da tun?

Ich bin nicht Besitzer dieses Artikels und in einer schlimmen Situation.

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Anonymous
Nicht anwendbar

Davon abgesehen hättest Du beide Auktionen nur noch mit Verkauf an den jeweils Höchstbietenden beenden können, da beide schon beboten waren.

Du hast eBay nicht wirklich verstanden, stimmt's?

Anonymous
Nicht anwendbar

Was davon war's?

http://www.ebay.de/csc/tierharry/m.html?_ipg=&_from=&_nkw=&_armrs=1&LH_Complete=1&rt=nc

 


@tierharry schrieb:

Was kann man da tun?

Ich bin nicht Besitzer dieses Artikels und in einer schlimmen Situation.



Du hast den Artikel eingestellt und bist (natürlich) auch dafür verantwortlich.

Du musst den Artikel anderweitig besorgen oder der Käufer kann das tun, Mehrkosten selbstverständlich zu Deinen Lasten!

Erst schreibst du, wegen zu geringem Angebot, Artikelgebot zu niedrig?

 

 

und dann, der Artikel wäre gar nicht in deinem Besitz.

 

 

Hört sich nicht sehr glaubghaft an.


@tierharry schrieb:

Ich wollte wegen zu geringen Angebot, die Aktion beenden.

Mit Schrecken kam die Meldung : "Nicht Möglich,da die 12 Std.-Frist abgelaufen ist".

Das war mir nicht bekannt.!!!

Der Käufer lässt sich natürlich auf nichts ein.

Was kann man da tun?

Ich bin nicht Besitzer dieses Artikels und in einer schlimmen Situation.


 

Dann wirst du demnächst Post vom Anwalt des Käufers bekommen und dann wirds richtig teuer.

 

Hast du ohne Wissen des Eigentümers gehandelt ?

 

Es ist grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt erlaubt, eine Auktion vorzeitig zu beenden. Die Ausnahmen sind rechtlich streng festgelegt.

 

Alles andere gibt, wie gesagt, Post von Anwalt.

 

 

Unabhängig von der Frist, innerhalb welcher es dir bei eBay technisch möglich wäre, ein Angebot vorzeitig zu beenden, hättest du rechtlich nur in einem sehr eng gesetzten Rahmen die Möglichkeit.

 

Der bei vorzeitiger Beendigung Höchstbietende könnte nämlich Vertragserfüllung zu dem bei Beendigung sichtbaren Höchstgebot fordern, oder zumindest Schadensersatz.

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&sort=12&rows=25&useri...

 

Lektüre:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

 

 

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